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nach Rache dürstenden und Wiedervergeltung für erlittenes Un-
recht verlangenden Realtion zu widerstehen, als dazu gehört haben
würde, auf derartige vage Denunziationen hin einige Hunderte
Personen mehr arretieren zu lassen“? Gewiß, wer tatsächlich
sich des Hochverrats schuldig gemacht hatte, fiel unter Art. 81ff.
des Kriminalgesetzbuches vom 30. März 1838. Aber was hat
man nicht alles unter diese Artikel zu bringen gewußt und
mit Strafen belegt, die zwar dem Buchstaben des Gesetzes,
nicht aber einer menschlich gerechten Beurteilung dieser bis in
die innersten Nerven krankhaft aufgeregten Zeit entsprach! Die
Todesurteile wurden von dem milde gesinnten Könige zunächst alle
in lebenslängliche Freiheitsstrafe umgewandelt, die dann im
Gnadenwege erheblich verkürzt wurde; aber sie mußte im Zucht-
hause zu Waldheim abgebüßt werden, und zwar unter der Leitung
eines Mannes, der dann, zu seiner Entschuldigung mag es ge-
sagt sein, geisteskrank wurde, des Direktors Heink, der Brutalität
gerade den politischen Gefangenen gegenüber für besonders emp-
fehlend und empfohlen erachtete und gerade die bedeutendsten
unter ihnen mit der Anrede empfing: „So, du verfl.
Schw. hhund, bist du jetzt auch hier; na, dir wollen wir's
gründlich besorgen!“ Für den Minister Beust ist ein authentisches
Wort besonders bezeichnend, das er gegenüber der Gattin des
Stadtrats Breithaupt, eines Sohnes des berühmten Freiberger
Mineralogen, geäußert hat; dieser hatte nämlich die von der
provisorischen Regierung entbotene Zwickauer Kommunalgarde bei
ihrem Ausmarsche mit einer Anrede begleitet und büßte für diese
Teilnahme in Waldheim; als nun seine Frau bei Beust für ihren
Gatten vorstellig wurde und darauf hinwies, wie furchtbar doch
gerade für einen gebildeten Mann der Aufenthalt im Zuchthause
sein müsse, sprach der große Staatsmann das geflügelte Wort:
„Ja, glauben Sie denn, daß wir die Dummen nach Waldheim
schicken?" — Von der Beflissenheit der Verfolgung macht man
sich eine Vorstellung, wenn man hört, daß allein beim Dresdener
Stadtgericht gegen 900 Menschen in Untersuchung waren; von
den Mitgliedern des letzten Landtages waren 38 der Teilnahme
am Aufstande angeklagt, also 30% , und die Hälfte von diesen