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befand sich steckbrieflich verfolgt auf der Flucht. Da die Magi-
strate vielfach, man kann wohl sagen in den meisten Städten,
mit Mitgliedern der Vaterlandsvereine besetzt waren, die wegen
ihrer Gesinnung keine Gewähr zu bieten schienen, so traten hier
aber auch in anderen Amtern Suspensionen ein, über deren un-
gebührlich lange Dauer Klage geführt wurde, namentlich da alle
die Suspendierten bei den Wahlen zu dem neuen Landtage nicht
wählbar waren. Eine Amnestie erließ zwar der König am 3. Nov.
1849, aber sie bezog sich nur auf Beleidigungen des Staats-
oberhauptes und seiner Familie. Dagegen äußerte Zschinsky zu
einem Antrag auf eine möglichst ausgedehnte Amnestie der Mai-
gefangenen in der am 15. Nov. zusammengetretenen Kammer:
„Begnadigung wolle die Regierung üben, aber erst nach geführter
Untersuchung; solange man täglich Verteidigungen des Hoch-
verrats lese und höre, sei die gewünschte Versöhnung der Par-
teien nicht zu hoffen.“ Demgemäß versprach zwar ein könig-
liches Dekret vom 24. Jan. 1850 ganzen, im voraus bestimmten
Kategorien der Maiangeklagten Begnadigung zuteil werden zu
lassen, wies aber auch jede Amnestie ohne vorangegangenen Ab-
schluß der Untersuchung zurück.
Doch wir dürfen uns einem erfreulicheren Bilde zuwenden!
Es ist oben der Teilnahme Sachsens an dem Kriege gegen Däne-
mark gedacht worden, die infolge des Beschlusses des Reichs-
ministeriums vom 3. März 1849 eintrat und von Sachsen die
Stellung einer kriegsstarken Brigade erheischte. Der Aufforderung
kam trotz der sich gerade damals zuspitzenden inneren Lage diesächsische
Regierung in vollem Umfange nach, indem sie 6418 Mann mit
1421 Pferden und 16 Geschützen unter dem Befehle des General-
majors von Heintz nach dem Norden sandte. Es kennzeichnet
den Charakter der damaligen Kammern, daß sie gegen diese Ver-
wendung der Truppen, die allgemein von den Patrioten inner-
halb und außerhalb Sachsens auf das sympathischste begrüßt
worden war, Verwahrung einlegten, weil man sie nicht
darum gefragt hätte. Über die ausrückenden Truppen aber,
es waren die Infanterieregimenter Prinz Georg und Prinz
Maximilian, das dritte Schützenbataillon und zwei Kom-