Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Hände Preußens. Sie erhielt dagegen am 24. Mai die Antwort, 
daß der Reichsverweser bei Bestimmung des Zeitpunktes für diese 
Niederlegung lediglich das Interesse Deutschlands — er meinte 
jedoch das Interesse Osterreichs — konsultiere und keiner Macht 
der Erde das Recht zugestehe, ihn von dem ihm anvertrauten 
Posten zu verdrängen. 
Trotzdem sich nun Osterreich durch die Gesamtverfassung vom 
4. März 1849 aus dem vertragsmäßigen Zusammenhange mit 
dem deutschen Bunde gebracht und daher faktisch jeden Anspruch 
auf Mitwirkung bei dessen Neugestaltung verwirkt hatte, so sandte 
Friedrich Wilhelm doch den General von Canitz nach Wien, um 
dort seine Reformpläne vorlegen zu lassen. Indem er ausdrücklich 
das Fortbestehen des deutschen Bundes anerkannte, nahm er auf 
Grund des Artikels XI der Bundesakte das Recht für sich in 
Anspruch, einen engeren Bund im Bunde zu bilden, der dann 
mit Osterreich eine Union schließen solle in der Art, daß diese 
Union dem Auslande gegenüber eine Einheit darstelle. Doch erzielte 
Canitz keine Zustimmung und verließ am 25. Mai Wien. Inzwischen 
hatten zu Berlin am 17. Mai die Konferenzen begonnen, zu denen 
die preußische Regierung die anderen Regierungen mit dem aus- 
gesprochenen Zwecke hatte einladen lassen, eine Reform und engere 
Einigung des deutschen Staatenbundes zuwege zu bringen. Acht- 
undzwanzig Regierungen hatten um des formellen Grundes willen, 
weil sie die Reichsverfassung anerkannt hätten, die Beteiligung 
abgelehnt. Die einzigen Teilnehmer blieben demnach Bayern, 
Hannover und Sachsen. Von diesen war Bayern, in dem der 
frühere sächsische Minister von der Pfordten die auswärtige Politik 
leitete, zweifellos nicht gewillt, sich einer dominierenden Stellung 
Preußens unterzuordnen; ebensowenig Sympathien für die An- 
erkennung einer preußischen Vorherrschaft ließen sich bei Hannover 
voraussetzen. Was Sachsen anlangte, so mußte man bei seinem 
Könige den guten Willen zur Schaffung eines Einheitswerkes 
zweifellos voraussetzen. In seiner Proklamation vom 9. Mai hieß 
es, wie schon teilweise mitgeteilt wurde: „Auch in meiner Brust 
schlägt ein deutsches Herz; auch ich will Deutschlands Größe und 
Glanz. Ich will aber, daß so erhabenes Ziel auf gesetzmäßigem 
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