Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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8. Sept. die preußischen und sächsischen Fürstlichkeiten die Rück- 
fahrt nach Pillnitz angetreten hatten, erschien noch am selben 
Tage Kaiser Franz Josef ebenda. Dieser Besuch war nur eine 
Entgegnung des Teplitzer, förderte also nichts Neues mehr zutage. 
Am Mittag des 9. Sept. fuhren der König von Preußen 
und seine Gemahlin nach Berlin zurück, jener zweifellos von 
der Aussichtslosigkeit der Union auf dem bisher verfolgten Wege 
überzeugt. Kaiser Franz Josef aber blieb noch bis zum 11. Sept. 
Gast des sächsischen Königspaares und ließ sich, da Prinz Albert 
noch in Norderney weilte, vom Prinzen Georg die Straßen 
und Plätze in Dresden zeigen, die der Schauplatz des Maiaufstandes 
gewesen waren; es geschah dies auf seinen besonderen Wunsch. 
Es wäre merkwürdig, wenn in dieser Zeit sich nicht auch die 
Anbahnung eines Verständnisses bezüglich der deutschen Frage 
zwischen dem sächsischen Könige und dem Kaiser von Osterreich 
vollzogen hätte, das jenen von der preußischen Seite nach der 
österreichischen hinüberzog. 
Trotz aller bisherigen Enttäuschungen gab der Preußenkönig 
den Unionsgedanken in der vagen Hoffnung, einer schließlich doch 
noch möglichen Verständigung mit Osterreich nicht völlig auf. 
Darum trug alles, was nun geschah, den Stempel des Unfertigen 
und Interimistischen. Nach dem Auseinandergehen des Parla- 
mentes zu Frankfurt hing die zentrale Gewalt des Reichsverwesers 
völlig in der Luft. Es handelte sich um die Bildung einer neuen 
Zentralverwaltung, in die sich Preußen und Osterreich auf des 
letzteren Vorschlag teilen sollten, was übrigens den Mittel= und 
Kleinstaaten keineswegs recht war. Dagegen verzichtete Preußen 
auf die anfänglich gestellte Bedingung, daß Österreich Preu- 
ßens Recht auf Bildung eines Sonderbundes und die Rechts- 
beständigkeit der Unionsverfassung anerkenne, und schloß am 
30. Sept. einen Vertrag, der zwar die neue Bundeskommission 
aus zwei preußischen und zwei österreichischen Mitgliedern be- 
stehen ließ, aber dieses Interim sollte in seiner Dauer bis zum 
1. Mai 1850, also nur auf sieben Monate, beschränkt sein. 
Überdies legte der Reichsverweser sein Amt erst am 20. Dez. 
nieder.
	        
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