Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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veröffentlicht worden war. Am 17. Okt. versuchte der preußische 
Bevollmächtigte von Bodelschwingh die Rechtsverbindlichkeit des 
Vorbehaltes abzuleugnen, da er keinen Zeitpunkt angebe, an wel- 
chem das Recht des Einspruches gegen die Neugestaltung von 
seiten Sachsens geltend zu machen sei. Dies entsprach der Wahr- 
heit nicht, da, wie aus dem oben gegebenen Auszuge ersichtlich, 
darin ausdrücklich die Einberufung eines Reichstags vor der all- 
gemeinen Annahme der Verfassung als Grund zum Einspruch an- 
gegeben war. 
Nun kam, was kommen mußte. Als am 19. Okt. nach einem 
unter Vorsitz des Königs Friedrich Wilhelm abgehaltenen Minister- 
rate der preußische Bevollmächtigte neben den wegen des Feh- 
lens verschiedener deutscher Staaten nun notwendig gewordenen 
Anderungen in der Verfassung doch auch die Festsetzung des 
Wahltages für den zukünftigen Reichstag beantragte und der 
Wahltag dementsprechend auf den 15. Jan. 1850 festgelegt wurde, 
erklärten die Vertreter Sachsens und Hannovers, nicht weiter 
an der Diskussion teilnehmen zu können, und am 20. Okt., daß 
sie für die Zeit, daß sich der Verwaltungsrat mit dieser Angelegen- 
heit beschäftigen würde, von Berlin bis auf weiteres wegbleiben 
würden. Damit trat jedoch Sachsen noch nicht definitiv vom Bünd- 
nisse des 26. Mai zurück, wie denn auch die sächsischen Mitglieder 
des provisorischen Bundesschiedsgerichts zu Erfurt nicht abberufen 
wurden. Aber im Herzen war die sächsische Regierung doch schon 
auf demselben Standpunkte angelangt, wie die hannoversche. Die 
Thronrede bei der Eröffnung der Kammern am 26. Nov. versprach 
zwar, das Panier der deutschen Einheit, wenn es auch entweiht 
sei, nicht sinken zu lassen; er werde aber seine Aufgabe erst dann 
als gelöst betrachten, wenn ihm dafür Bürgschaft gegeben sei, 
daß das Recht unverletzt bleibe, daß das deutsche Vaterland einig 
und stark, nicht zerrissen und geschwächt aus seiner Neugestaltung 
hervorgehe. Es kam also auch hier wieder der schon von An- 
beginn an ausgesprochene Gedanke zum Ausdruck: nur ein völlig 
geeintes Deutschland darf das Endziel sein, wobei man wohl auch 
voraussetzen kann, daß seit der Pillnitzer Zusammenkunft an den 
Ausschluß Osterreichs nicht mehr gedacht wurde.
	        
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