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ausdrückliche Anerkennung der Rechtmäßigkeit seines Verfahrens
und eine Erklärung der Kammern selbst, daß diese sich als recht-
mäßig versammelt und zuständig betrachteten. Die zweite Kammer
entsprach diesem Verlangen am 2. August mit 50 gegen 3 Stim-
men — es fehlten also immer noch gegen 20 Abgeordnete —
und die erste Kammer trat am 8. Aug. diesem Beschlusse bei.
Die Weigerung mehrerer Abgeordneten der zweiten Kammer, die
Rechtsbeständigkeit dieses Landtags von 1850 anzuerkennen und
ihr damit verbundenes Nichterscheinen veranlaßte die Kammern
zu einem Beschlusse, nach dreimaliger vergeblicher Einberufung
den Renitenten das Recht der Wählbarkeit zu entziehen. Davon
wurde beinahe der Leipziger Bürgermeister Koch betroffen, der
dann noch lange Jahre in Leipzig segensreich wirken sollte. Seine
Weigerung, den ihm zukommenden Sitz in der ersten Kammer
einzunehmen, veranlaßte die Regierung zugleich zur Androhung
eines Disziplinarverfahrens. Schließlich bestimmte ihn der Wunsch
seiner Mitbürger, ihn in seiner Stellung erhalten zu sehen, sich
zum Eintritte bereit zu erklären, welchen Grund er auch der
Regierung mitteilte. Andererseits gelangte gerade aus Leipzig
an das Gesamtministerium eine von den Handelsdeputierten, den
Kramermeistern und den Handlungskonsulenten unterzeichnete Ein-
gabe des Leipziger Handelsvorstandes, worin dieser der Regierung
sein vollständiges Einverständnis mit ihrem Verfahren aussprach
und das Verhalten des Vertreters des Leipziger Handelsstandes
in der zweiten Kammer, des Papierfabrikanten Flinsch, der dem
Beispiele Kochs gefolgt war, entschieden mißbilligte.
Man wird es der neuen Regierung nicht verübeln können, wenn
sie gegen eine stark oppositionelle und in ihrem Tone maßlose
und aufreizende Presse streng vorging. Das Organ der Vater-
landsvereine, die „Dresdener Zeitung“", wurde am 29. Juli ver-
boten, nachdem schon am 4. Juli die Arbeitervereine wegen ihrer
revolutionären Tendenzen aufgelöst worden waren. Das gleiche
Schicksal traf das Organ der Gothaner in Sachsen, das „Neue
Dresdener Journal“; sein Redakteur, der Advokat Siegel,
dessen Frau Anna Löhn-Siegel als Schauspielerin und
Schriftstellerin eine gewisse Bedeutung erlangte, begründete an