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von Bayern und Wilhelm I. von Württemberg zu Bregenz am
Bodensee am 11. Okt. 1850 in Begleitung ihrer Minister, des
Fürsten Schwarzenberg, von der Pfordtens und von Lindens.
Man beschloß, daß der Bund auf Anrufen des Kurfürsten diesem
Hilfe leisten solle; für den voraussichtlich daraus entstehenden
Krieg mit Preußen verpflichtete sich Osterreich, 150000 Mann
zu stellen, Bayern 30000, Württemberg 20000. Natürlich requi-
rierte nun am 15. Okt. Hassenpflug Bundeshilfe und am 25.
wurde diese in Frankfurt beschlossen und ihre Vollstreckung einem
österreichisch-bayrischen Heere unter der Führung des Fürsten von
Thurn und Taxis aufgetragen. Von preußischer Seite erhielt
General Gröben den Befehl, die Bayern im Notfalle aus Hessen
zu verjagen. Der Krieg schien vor der Tür zu stehen; wie stellte
sich Sachsen zu dieser Frage?
Abgesehen von der Haltung des sächsischen Bevollmächtigten
zu Frankfurt, weilte Prinz Albert seit dem 10. Juni in Wien
und wohnte als interessierter Zuschauer den dortigen Revuen
bei. Am 30. Juni erhielt der Prinz den Orden des Goldenen
Vließes. Schon im Spätsommer war er mit seinem Bruder
Georg wieder in Böhmen, um an den in der Gegend von Bilin
stattfindenden Manövern teilzunehmen. Hierbei erlitt er den
schweren Unfall, daß ihm am 10. Sept. das Pferd des Erzherzogs
Albrecht das linke Schienbein zerschlug. Die Heilung ging zwar
rasch und normal vor sich, aber noch war der am 8. Aug. zum
Oberst ernannte Prinz nicht in der Lage, das Kommando der
leichten Infanteriebrigade zu Leipzig zu übernehmen, als die er-
wähnten politischen Wolken aufstiegen. Nachdem am 1. Nov.
im preußischen Ministerrate zwar mit drei gegen drei Stimmen
die Kriegsfrage zunächst unentschieden gelassen, der König Friedrich
Wilhelm sich aber der von Radowitz geleiteten Kriegspartei zu-
geneigt erwiesen hatte, richtete in einer am Abend desselben Tages
zu Dresden stattgehabten Besprechung der preußische Gesandte
an Beust die Anfrage, welche Stellung Sachsen in dem zu er-
wartenden Konflikte in Kurhessen einzunehmen gedächte. Beust
erwiderte, daß die sächsische Regierung die Bundesverfassung in
allen Teilen als zu Recht beständig und deshalb auch die Bundes-