Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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unteritalischen Dialekte und einige Kapitel der römischen Rechts- 
geschichte als Philolog wie Historiker und Rechtsgelehrter gleich 
rühmlich hervorgetretene Theodor Mommsen, dann der als 
Philologe wie als Kunstarchäologe hervorragende Otto Jahn und 
endlich der feinsinnige Kenner der römischen Lyrik und mittel- 
hochdeutschen Literatur Moritz Haupt wurden wegen ihrer leben- 
digen Parteinahme für den nationalen Gedanken während des 
Jahres 1849 ihrer Lehrämter enthoben. Dagegen wurde das 
gegen die 21 Professoren, welche gegen die Einberufung der alten 
Stände Front gemacht hatten, eingeleitete Disziplinarverfahren 
eingestellt, da man die Universität doch nicht gänzlich ihrer besseren 
Lehrkräfte berauben konnte. Zu den späterhin Gemaßregelten 
zählte Karl Biedermann, der in der deutschen Nationalversamm- 
lung zu den wenigen sächsischen Abgeordneten gehört hatte, die sich 
nicht der radikalen Partei anschlossen. Zwar blieb er zunächst 
in seinen staatsrechtlichen Vorlesungen unbeschränkt und publi- 
zierte sogar ein abfälliges Votum über die Wiederberufung der 
alten Stände. Als er aber in den von ihm begründeten „Deut- 
schen Annalen“ einen gegen den französischen Staatsstreich vom 
2. Dez. 1851 gerichteten Aufsatz veröffentlichte, verwickelte ihn 
die Regierung auf Grund des Preßgesetzes vom 14. März 1851 
in einen langwierigen Prozeß, der ihm 1854 eine einmonatige 
Gefängnisstrafe und die Enthebung von seiner Professur eintrug. 
Ein Jahr später erhielt er einen Ruf zur Leitung der halb- 
offiziellen „Weimarer Zeitung“ nach Weimar. Gleich ihrem nam- 
haftesten Vertreter wurde auch die sonstige nationale Presse mund- 
tot gemacht, außer der bei Brockhaus erscheinenden „Deutschen 
Allgemeinen Zeitung“, deren Redaktion später Biedermann über- 
nahm, und der etwas weiter nach links stehenden, schon erwähnten 
„Konstitutionellen Zeitung“ des Advokaten Siegel. Auf Grund 
der schon erwähnten Verordnung vom 3. Juni 1850 wurden 
elf Blätter, meist radikalen Charakters, verboten, 28 gingen aus 
Mangel an Abonnenten von selbst ein. Denn ganz naturgemäß machte 
die fieberhafte, teilweise künstlich genährte Aufregung der Jahre 
1848 und 1849 nicht nur einer Erschlaffung, sondern sogar einer 
direkten Abneigung gegen alles politische Leben und jede öffentliche
	        
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