Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Betätigung Platz. Nur an dem Schicksale der infolge ihrer Be— 
teiligung an den Ereignissen von 1849 zur Verantwortung ge- 
zogenen Männer nahm man doch einigen lebhaften Anteil. In 
Untersuchung waren im ganzen über 6200 Personen gekommen; 
von diesen war es manchem gelungen, sich durch die Flucht ins 
Ausland weiteren Unannehmlichkeiten zu entziehen; die Schweiz 
und namentlich Nordamerika bot vielen tüchtigen Köpfen eine 
neue Heimat. Sonst hatten bis 1853 6100 Freisprechung oder 
Begnadigung gefunden und nur 109 befanden sich noch in Haft, 
wovon 84 im Zuchthause saßen. Mit der Begnadigung wurde 
allerdings nach dem öffentlichen Empfinden recht kärglich ver- 
fahren. Bei der Überfüllung der Gefängnisse trat deren Unzuläng- 
lichkeit um so deutlicher hervor. Der damalige Minister von 
Friesen urteilt über sie: „Die Lokalitäten waren unzureichend und 
ungesund, die Beköstigung in hohem Grade unzweckmäßig, die 
Disziplin willkürlich und ganz von den persönlichen Ansichten 
der Direktoren abhängig; von dem Zwecke einer sittlichen Besse- 
rung der Sträflinge, der mit der Strafe verbunden werden kann, 
wurde viel gesprochen, die tatsächlichen Zustände aber zeugten 
nicht von dem Bestreben, diesen Zweck zu erreichen.“ Die red- 
lichen Bemühungen des genannten Ministers, der eine Erholungs- 
reise nach England im Spätfrühling 1851 mit dazu benutzt hatte, 
auch dem englischen Gefängniswesen seine Aufmerksamkeit zu wid- 
men, regten wenigstens neue Gedanken an und brachten an die 
Spitze der Zwickauer Gefangenanstalt einen um das Gefängnis- 
wesen sehr verdienten Mann in d'Alinge. 
Da mit dem Jahre 1852 eine neue Finanzperiode begann, 
und daher die Stände noch im Jahre 1851 von neuem ver- 
sammelt werden mußten, so wurden die Neuwahlen dazu durch 
Verordnungen vom 12. Mai ausgeschrieben. Die Wahlen voll- 
zogen sich unter ziemlicher Teilnahmlosigkeit. Der Landtag 
wurde am 6. Dezember 1851 eröffnet; es wurde ihm dabei 
gleich zur Überraschung aller Teilnehmer mitgeteilt, daß er sich 
mit größeren gesetzgeberischen Aufgaben, namentlich mit der schon 
unter dem Ministerium Braun und Held beschlossenen Reorgani- 
sation der Justiz und Verwaltung nicht zu befassen haben werde,
	        
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