Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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als die Schlachten bei Balaklawa und Inkerman an blutigen Heka- 
tomben verlangt hatten. Vor allem aber war man in Wien sehr 
darüber verstimmt, daß durch den Vertrag vom 26. Jan. 1855 
auch das Königreich Sardinien in den Kreis der Verbündeten 
eintrat, der alte Nebenbuhler OÖsterreichs in der Lombardei. Der 
Tod des Kaisers Nikolaus I. am 2. März 1855 brachte zwar 
Friedenshoffnungen, aber die Ehre der russischen Waffen ver- 
langte noch Fortsetzung des Krieges, der dem Beispiel Preußens 
folgend, die deutschen Mittel-- und Kleinstaaten Gewehr bei Fuß zu- 
sahen. Insbesondere zeigte sich ein enges freundschaftliches Verhältnis 
zwischen Sachsen und Preußen, dessen Königspaar in der Zeit 
vom 16.—19. März 1855 in Dresden weilte. Allerdings war 
damals das Leben am Hofe durch einen Trauerfall getrübt wor- 
den, indem am 10. Febr. 1855 der Schwiegersohn des Königs, 
Herzog Ferdinand von Genua, der Gatte der Prinzessin Elisabeth, 
einem mit plötzlicher Heftigkeit aufgetretenen Brustleiden erlag. 
Im Auftrage des Königs ging Kronprinz Albert nach Italien, 
um der Schwester über die erste trübe Zeit der Trauer hinweg- 
zuhelsen. Er gewann dabei einen interessanten Einblick in das 
Militärwesen des Königreichs Sardinien, das ja damals, wie 
soeben bemerkt, sich anschickte, an dem Kampfe in der Krim teil- 
zunehmen. 
Nach seiner Heimkehr aber erwarteten ihn die Aufgaben des 
Friedens. Während im übrigen König Johann den Verwaltungs- 
apparat so beließ, wie er ihn vom Bruder überkommen hatte, 
gab er dem Staatsrate mit dem 29. Mai 1855 eine veränderte 
Gestalt, indem er ihm den Kronprinzen als Präsidenten gab, 
den Prinzen des königlichen Hauses Sitz und Stimme darin ver- 
lieh und neben den Ministern auch noch Vertrauensmänner ver- 
schiedener Berufsklassen hinzuzog. Bisher hatte der Staatsrat 
seine Aufgaben vom Ministerium zugewiesen bekommen. Von 
nun an sollte diese Behörde in unmittelbar beratende Beziehung 
zur Krone in wichtigeren Gesetzesangelegenheiten treten. Damals 
stand eine neue Gewerbeordnung in Aussicht, an der, wie noch 
zu erzählen sein wird, der Kronprinz in interessierter Arbeit 
Anteil nehmen sollte. Wenige Wochen nach dem Eintritt in den
	        
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