— 264 —
Politik den Wind aus den Segeln nahm. Denn wenn infolge
der kriegerischen Ungeduld des Kaisers Franz Josef Osterreich
der angreifende, nicht der angegriffene Teil war, so fiel für den
Bund jede Verpflichtung, dem Kaiserstaate beizustehen, weg. Den-
noch tat Beust am 23. April den ihm aufgetragenen Schritt.
Am selben Tage, an dem der österreichische Gesandte Baron
Kellersperg in Turin das erwähnte Ultimatum überreichte, suchte
er dem Kaiser Napoleon ein möglichst klares Bild von der Stim-
mung in Deutschland zu geben; man wolle an sich ja keinen
Krieg, werde aber mit voller Überzeugung in einen solchen ein-
treten, wenn Frankreich durch den Krieg gegen Osterreich Deutsch-
land zu bedrohen scheine. Von Paris ging Beust, indem er
der kriegerischen Verwicklung wegen die Reise nach Lissabon auf-
gab, nach London, in diesem Falle durchaus im Auftrage des
österreichischen Bundestagspräsidenten Grafen Rechberg. Auch hier
hatte das österreichische Ultimatum das Interesse für die Sache
des Kaiserstaates bedeutend abgeschwächt.
Ehe noch in dieser Frage durch Österreichs Übereilung die
Entscheidung herbeigeführt wurde, war Erzherzog Albrecht am
21. April nach Berlin gefahren, um sich mit dem Prinzregenten
über die zukünftige Haltung Preußens zu verständigen. Die
Überreichung des Ultimatums an die sardinische Regierung aber
befremdete natürlich auch in Berlin und ließ die Mission des
Erzherzogs als fast gegenstandslos erscheinen. Immerhin bean-
tragte Preußen am 23. April die Mobilisierung der Bundes-
kontingente, und damit wurde auch die sächsische Armee auf Kriegs-
fuß gebracht. Sie bildete mit den Kontingenten Kurhessens,
Nassaus und des mit den Niederlanden vereinigten Herzogtums
Limburg das IX. Bundeskorps. Nach der Bundeskriegsverfassung
wurden für die einzelnen Korps Militärkommissionen gebildet;
die für das IX. Korps trat in Cassel am 28. April zusammen
und legte das Kommando des Korps in die Hände des Kronprinzen
Albert. Im Laufe des Monats Mai bildete dieser dann aus
Offizieren der verschiedenen Truppenteile des IX. Korps seinen
Stab. Bereits am 13. Mai, also noch zehn Tage vor Ablauf
der vierwöchigen Frist, welche die Bundeskriegsverfassung für