Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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grund, deren Kontingente, freilich zusamt den Bundestruppen 
Osterreichs und Preußens, unter dem Kommando eines vom 
Bunde zu wählenden Oberfeldherrn stehen sollten. Gegenüber 
dieser Triasidee hielt Preußen an der schon früher vorgeschlagenen 
Doppelteilung fest, daß die süddeutschen Truppen sich Osterreich, 
die norddeutschen Preußen anzuschließen hätten. In einem eigen- 
händigen Briefe an den König Johann vom 17. Febr. 1860 
sprach es der Prinzregent von Preußen offen aus, was die Ver- 
urteilung der Trias auf militärischem Gebiete in sich schloß, daß 
eine Kriegführung des Bundes ohne die Mitwirkung Osterreichs 
und Preußens undenkbar sei. „Daß aber,“ fuhr er fort, „wenn 
diese Armeen zum Bunde hinzustoßen, keine der beiden Groß- 
mächte ihre Armee unter einen Bundesfeldherrn stellen wird, ist 
klar wie der Tag. Man hat dann drei statt ein Kommando, wenn 
der Bund einen Feldherrn konstituieren will. Deshalb schlage 
ich die Zweiteilung von neuem vor, wie sie mein Bruder 1840 
vorschlug, wo sie allgemein angenommen wurde, und wie ich sie 
im April vorigen Jahres vorschlug und Osterreich sie annahm.“ 
Dieser Brief bedeutete ein persönlich freundliches Entgegenkommen 
gegenüber einer Polemik, die kurz vorher zwischen den Regierungen 
von Dresden und Berlin in Denkschriften entstanden war. Am 
19. Jan. 1860 hatte die sächsische Regierung es ausdrücklich aus- 
gesprochen, daß jede organische Verbindung der einzelnen Bundes- 
staaten mit einer der beiden Großmächte auch in militärischer 
Beziehung ganz unmöglich sei, wenn nicht der schon bestehende 
Riß noch mehr erweitert werden sollte. Daß die Bunde kriegs- 
verfassung Osterreich und Preußen nur mit einem Teile ihrer 
Macht an der Bundesarmee teilnehmen lasse, sei sehr weise auf 
den defensiven Charakter des Bundes berechnet. Also dürfe nach 
keiner von den beiden Seiten hin eine Verstärkung durch die 
anderen Bundeskontingente stattfinden. Erst recht aber müßten 
die übrigen Truppenkontingente eine gesonderte Formation dar- 
stellen, falls etwa die beiden Großstaaten ihre Armeen überhaupt 
aus dem Bundesverbande ausscheiden zu lassen beabsichtigten. 
Von Berlin aus antwortete man etwas ironisch, daß man angesichts 
der bisherigen Erlebnisse mit der Bundeskriegsverfassung diese 
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