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dem Leipziger Cichorius eingebrachten Antrag, die Regierung
wolle sich beim Bunde für die Rechtsbeständigkeit der kurhessischen
Verfassung von 1831 aussprechen. Es gab das Beust Veranlassung
einen zweistündigen Lobhymnus auf die Bundestagspolitik und
Sachsens Anteilnahme daran zum Vortrage zu bringen; er erntete
aber damit keine Früchte, denn die Kammer legte einstimmig Ver-
wahrung ein gegen die von der Bundesregierung in Anspruch
genommene Berechtigung, eine in anerkannter Wirksamkeit be-
stehende Verfassung eines Bundesstaates aufzuheben. Die Kammer
beschlof ferner gegen eine Minorität von nur 19 Stimmen, die
Regierung aufzufordern, daß sie am Bunde auf die Wiederher-
stellung des Rechtszustandes in Kurhessen hinwirke. Doch verwarf
die erste Kammer beide Beschlüsse mit großer Majorität. — Auch
über das Heerwesen äußerte sich die zweite Kammer. Schon
seit der Mitte der fünfziger Jahre war hier die Klage über die wach-
sende Höhe des Militärbudgets stehend geworden. Der Krim-
krieg und dann der italienische Krieg hatten zwar vorübergehend
diese Klagen verstummen lassen, aber die Rückkehr friedlicher Zeit-
läufe ließ sie wieder erwachen. Dabei war es wiederum bezeichnend
für die politische Reise der Kammer, daß dieselbe Partei, die
für eine Reduktion der heimischen Truppen eintrat, die Stärkung
und Vereinigung des Bundesheeres zusamt der Reform der Bundes-
kriegsverfassung als dringend notwendig empfahl. ·
In diese Zeit fällt eine Denkschrift Beusts und sein Entwurf
zur Bundesreform. Einzelne Gedanken der Denkschrift dürfen als
charakteristisch für seine Auffassung und darum auch als Kommen—
tar seiner Politik hier wiedergegeben werden. Eingangs hält er dem
Bunde eine Lobrede als einer Institution, während deren Bestehens
Deutschland weder durch Krieg heimgesucht, noch Gebiet verloren
hätte. Inwieweit dies das Verdienst des Bundes gewesen ist, bleibt
unerörtert. Freilich findet er selbst, daß der Bund durch sein
Polizeiregiment berechtigten Widerwillen hervorgerufen habe und
ferner dem nationalen Bewußtsein geringe Befriedigung gewährt,
dem Verlangen nach einheitlicher Aktion nicht genügt habe. Er
macht sich aber die Zurückweisung des letzteren Vorwurfes sehr
leicht, indem er die Fragen aufstellt: „Aber war diese Aktion
Sturmhoefel, VGeschichte der sächsischen Lande. II. 19