würden, der sich infolge seiner liebenswürdigen Eigenschaften all-
gemeiner Beliebtheit erfreute, auch kein so strenger Katholik sein
sollte und vor allem Proben einer tüchtigen Begabung abgelegt hatte.
Aber man sah sich in diesen Erwartungen getäuscht; Prinz Anton
verzichtete nicht und kennzeichnete die Zukunft deutlich durch die Er-
klärung, daß er die selbst bei den härtesten Prüfungen probehaltig
erfundenen Regierungsmaximen seines Vorgängers befolgen und
alles beim alten lassen wollte. Dementsprechend behielt er auch den
Grafen Einsiedel als Minister bei, der, anfänglich zum Rücktritte
entschlossen, sich namentlich auch durch die Bitten der Königin
bewegen ließ, im Amte zu bleiben; er hatte sich jedoch noch be-
sonders versichern lassen, daß in den Regierungsprinzipien keine
Anderung vorgenommen werden solle. Der neue König war ur-
sprünglich für den geistlichen Stand bestimmt gewesen, doch hatte
ihn bei dem Mangel an einem Thronfolger sein Bruder Friedrich
August veranlaßt, den weltlichen Stand vorzuziehen und zu
heiraten. Er war erst mit der Prinzessin Maria von Sardinien,
die 1782 starb, in kinderloser Ehe verheiratet gewesen, dann mit
der Erzherzogin Maria Theresia, einer Tochter Kaiser Leopolds II.;
die Kinder dieser Ehe starben aber in zarter Jugend. Diese
zweite Gemahlin wurde dem Könige am 7. Nov. 1827 während
der Huldigung zu Leipzig durch den Tod entrissen. In seinem
äußeren Auftreten war König Anton leichter zugänglich, als sein
verstorbener Bruder und bewies überhaupt viel Güte und Milde,
weshalb ihm der Beiname „der Gütige“ gegeben wurde. Außer
mit musikalischen und besonders genealogischen Studien hatte
er, vom Bruder geflissentlich von den Staatsgeschäften fern ge-
halten, seine Zeit ziemlich abgeschlossen von der Außenwelt vielfach
mit Andachtsübungen hingebracht, und dieser Umstand veranlaßte,
daß man ihm in Glaubensdingen mit Mißtrauen begegnete. Eine
sehr erfreuliche Maßregel des neuen Königs, auch für die könig-
lichen Finanzen, war, daß er den Bestand an Schwarzwild ab-
schießen und den an Rotwild bedeutend vermindern ließ, denn
die Wildschädenvergütungen gingen dadurch in ihrem Betrage auf
den zehnten Teil zurück. Dem Adel dagegen kam zugute, daß
er ihm die sog. Lehensmutung erließ, d. h. die von dem neuen