Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Tarifsätze anzustellen. Auch die Mitglieder der Finanzdeputation 
des damals gerade tagenden zehnten ordentlichen Landtags und 
sämtliche dem Handels= und Gewerbestande angehörige Deputierte 
wurden zu den Beratungen herangezogen. Nachdem so in er- 
freulicher Weise eine Einigung zwischen den Vertretern des Handels- 
und Gewerbestandes herbeigeführt worden war, konnte am 7. Juni 
1861 das Resultat an die preußische Gesandtschaft in Dresden 
abgegeben werden. Es enthielt die Anerkennung der zwischen 
der preußischen Regierung und den französischen Kommissarien 
festgelegten Grundsätze im allgemeinen, hatte dann naturgemäß 
einige besondere Wünsche, und setzte die für Sachsen notwendigen 
Grenzen der Tarifierung fest. Ahnliche Aufstellungen sind da- 
mals von den übrigen Regierungen gemacht worden, und man 
hat von nirgends her damals etwas von einem prinzipiellen 
Widerspruche erfahren. Man kann also kaum behaupten, daß 
die Vollziehung jenes Handelsvertrags ohne Beteiligung der Zoll- 
verbündeten geschehen sei. Frankreich zeigte sich natürlich nicht 
geneigt, dem Zollverein weitergehende Erleichterungen zu gewähren, 
wie sie England gewährt worden waren, erwies sich auch in 
vielen einzelnen Punkten so wenig entgegenkommend, daß die 
Verhandlungen mehrmals auf dem Punkte waren, abgebrochen 
zu werden. Auch hiervon wurden die Zollverbündeten pflicht- 
gemäß in Kenntnis gesetzt und um Abgabe ihrer Meinung ge- 
beten; für den Fall aber, daß doch nichts aus dem Vertrage würde, 
war die Eventualität ins Auge gefaßt, durch Herabsetzung ge- 
wisser Tarifsätze dem Zollverein wenigstens das Recht einer meist- 
begünstigten Nation zu wahren, wofür dann eine besondere Zoll- 
konferenz in Aussicht genommen wurde. Auch hierauf erteilte 
die sächsische Regierung den gewünschten Bescheid. Plötzlich aber 
lenkte Frankreich ein, ließ einen Teil seiner bis dahin streng 
festgehaltenen Forderungen fallen, einen anderen Teil ermäßigte 
es erheblich — man wird wohl nicht fehl gehen, wenn man 
als Ursache zu dieser Nachgiebigkeit die mittelamerikanische Ver- 
wicklung ansieht — und so wurden am 29. März 1862 die ver- 
schiedenen Einzelverträge, aus denen das Gesamtwerk bestand, 
von den beiderseitigen Kommissarien protokollarisch festgestellt und,
	        
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