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von den preußischen unter Vorbehalt der Zustimmung der übrigen
Zollvereinsstaaten, unterzeichnet.
Die sächsische Regierung unterzog den ihr nunmehr als end-
gültig mitgeteilten Vertrag nochmals einer eingehenden Prüfung,
deren Resultat sie in einer Note vom 6. Mai 1862 der preußi-
schen mitteilte. Sie hatte mit Recht zu monieren, daß viele
wichtige Punkte ihrer Denkschrift vom Mai vorigen Jahres, die
sie als unbedingte Voraussetzung hingestellt hätte, doch keine Berück-
sichtigung erfahren hätten, in anderen Punkten der französischen
Regierung unverlangte, für Sachsen nicht günstige Zugeständ-
nisse gemacht worden seien; immerhin sei die sächsische Regierung
im Hinblicke auf die Gesamteinwirkung des Zollvereins auf Handel
und Verkehr für die Annahme des Vertrags vorbehaltlich der
Genehmigung des Landtags. Denn schon damals wurde die
Summe, welche selbst bei einer guten Mittelernte und bei
mäßigen Preisen für fremdes Getreide jährlich aus dem Lande
ging, auf mindestens drei bis drei und eine halbe Million Taler
angeschlagen, wozu noch die großen Summen kamen, die all-
jährlich für Salz, Kolonialwaren und die für die Industrie not-
wendigen Rohstoffe an das Ausland gezahlt werden mußten.
Somit war es von größter Wichtigkeit, daß schon gewonnene Märkte
nicht verloren, neue Absatzgebiete aber durch eine kluge und vor-
sichtige Zollpolitik den alten hinzugefügt wurden. Durch den
Handelsvertrag zwischen Frankreich und England war letzteres
schon auf dem besten Wege, sich den französischen Markt unter
Verdrängung der deutschen Waren anzueignen. Folglich war es
hohe Zeit, daß die nun schon zwei Jahre schwebenden Verhand-
lungen endlich zum Abschluß gelangten. Das war auch die Mei-
nung des am 19. Mai nur ad hoc berufenen außerordentlichen
Landtags. Man hatte ja wohl bei den einzelnen Positionen hier
und da abweichende Wünsche, deren Erfüllung, wenn möglich,
die Regierung noch durchdrücken möchte; aber sonst nahmen beide
Kammern den Vertrag einstimmig an. Der Landtag ging darauf
am 28. Juni auseinander und am 7. Juli 1862 konnte der
preußischen Regierung mitgeteilt werden, daß der Ratifikation
der Verträge seitens Sachsens nichts mehr im Wege stehe.