Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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von den preußischen unter Vorbehalt der Zustimmung der übrigen 
Zollvereinsstaaten, unterzeichnet. 
Die sächsische Regierung unterzog den ihr nunmehr als end- 
gültig mitgeteilten Vertrag nochmals einer eingehenden Prüfung, 
deren Resultat sie in einer Note vom 6. Mai 1862 der preußi- 
schen mitteilte. Sie hatte mit Recht zu monieren, daß viele 
wichtige Punkte ihrer Denkschrift vom Mai vorigen Jahres, die 
sie als unbedingte Voraussetzung hingestellt hätte, doch keine Berück- 
sichtigung erfahren hätten, in anderen Punkten der französischen 
Regierung unverlangte, für Sachsen nicht günstige Zugeständ- 
nisse gemacht worden seien; immerhin sei die sächsische Regierung 
im Hinblicke auf die Gesamteinwirkung des Zollvereins auf Handel 
und Verkehr für die Annahme des Vertrags vorbehaltlich der 
Genehmigung des Landtags. Denn schon damals wurde die 
Summe, welche selbst bei einer guten Mittelernte und bei 
mäßigen Preisen für fremdes Getreide jährlich aus dem Lande 
ging, auf mindestens drei bis drei und eine halbe Million Taler 
angeschlagen, wozu noch die großen Summen kamen, die all- 
jährlich für Salz, Kolonialwaren und die für die Industrie not- 
wendigen Rohstoffe an das Ausland gezahlt werden mußten. 
Somit war es von größter Wichtigkeit, daß schon gewonnene Märkte 
nicht verloren, neue Absatzgebiete aber durch eine kluge und vor- 
sichtige Zollpolitik den alten hinzugefügt wurden. Durch den 
Handelsvertrag zwischen Frankreich und England war letzteres 
schon auf dem besten Wege, sich den französischen Markt unter 
Verdrängung der deutschen Waren anzueignen. Folglich war es 
hohe Zeit, daß die nun schon zwei Jahre schwebenden Verhand- 
lungen endlich zum Abschluß gelangten. Das war auch die Mei- 
nung des am 19. Mai nur ad hoc berufenen außerordentlichen 
Landtags. Man hatte ja wohl bei den einzelnen Positionen hier 
und da abweichende Wünsche, deren Erfüllung, wenn möglich, 
die Regierung noch durchdrücken möchte; aber sonst nahmen beide 
Kammern den Vertrag einstimmig an. Der Landtag ging darauf 
am 28. Juni auseinander und am 7. Juli 1862 konnte der 
preußischen Regierung mitgeteilt werden, daß der Ratifikation 
der Verträge seitens Sachsens nichts mehr im Wege stehe.
	        
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