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10. Juli 1862 in separaten Konferenzen aufzunehmen, unzwei-
deutig zurück. .
Der bayrischen Einladung entsprechend traten Anfang Oktober
1863 Bevollmächtigte von Bayern, Württemberg, Hannover, Kur-
hessen, Großherzogtum Hessen, Nassau und der freien Stadt Frank-
furt zusammen, um am 12. Okt. zu dem überraschenden Resultate
zu gelangen, daß die Erhaltung des Zollvereins das „unverrück-
bare“ Ziel der beteiligten Regierungen sei; aber der preußischen
Forderung auf Anerkennung der französischen Verträge wolle man
die gleiche auf sofortige Verhandlung über die österreichischen Vor-
schläge vom 10. Juli 1862 entgegensetzen; wenn aber Preußen
und die mit ihm verbündeten Staaten doch an den französischen
Verträgen festhalten würden, würde die Entschließung über eine
weitere Aktion „vorbehalten“. Dieses ebenso kindische wie fri-
vole Spiel mit Fragen, die mit jedem weiteren Tage ihrer
Nichtentscheidung verhängnisvoller auf das wirtschaftliche Leben
einwirkten, wurde unterbrochen durch einen Vermittlungsvorschlag
Sachsens. Beust weilte vom 15.—20. Mai 1863 wieder persönlich
in Berlin, um Bismarck wenigstens in der Form etwas von seinem
sehr wohl verständlichen Ultimatum abzudringen: erst die Sicher-
stellung des Zollvereins, dann der Ausgleich mit Osterreich! „Ich
habe in Berlin,“ schrieb Beust am 26. Mai an den sächsischen
Gesandten von Könneritz in Wien, „keine herbe Wahrheit gespart
und ich hoffe, es wird zur Wahrheit, was mir der König (näm-
lich Wilhelm I.) beim Abschied mit warmem Händedruck sagte:
„Was wir gesprochen, ist auf keine schlechte Stätte gefallen.“ —
Zweitens aber ließ die mit erneuter Energie auftauchende schleswig-
holsteinische Frage, Osterreich ein engeres Zusammengehen mit
Preußen als wünschenswert und demzufolge auch eine Minderung
des Drucks auf die süddeutsche Willfährigkeit zu Intrigen ratsam
erscheinen. Nachdem aber die Fürstenzusammenkunft in Frankfurt,
von der gleich noch des Näheren zu berichten sein wird, ohne
Ergebnis, ja mit steigender Entfremdung zwischen Osterreich und
Preußen zu Ende gegangen war, kehrte man beiderseitig zu
seinem früheren Standpunkte zurück. Daran änderte auch bei
der allgemeinen Zollkonferenz, die über einen neuen Abschluß