Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Resultats sagte Rechberg zu Beust: „Wenn Ihr es so haben 
wollt: mit Preußen können wir uns auch verständigen!“ — Da 
inzwischen die preußische Antwort vom 22. Sept. jede Beteiligung 
an dem sog. Reformwerke versagt hatte, so waren die meisten 
der bislang mit Osterreich im Einverständnisse gewesenen Re- 
gierungen überhaupt nicht mehr für die Einsetzung des Direk- 
toriums oder für eine sonstige Verwirklichung der Frankfurter Be- 
schlüsse zu haben. Es bewahrheitete sich die drastische Ansicht des 
nassauischen Ministers von Wittgenstein, der meinte: „Was wollen 
Sie mit Bundesreform? Wenn Sie einem Buckligen den Buckel 
abschneiden, so stirbt der Mann!“ — Bismarck begnügte sich 
aber nicht damit, das österreichische Projekt einfach abzulehnen, 
sondern er trat mit einem einfachen, aber darum durchführbaren, 
freilich auch teilweise grundstürzenden Programm auf den Plan: 
Volksvertietung am Bunde auf Grund direkter Wahlen nach Maß- 
gabe der Bevölkerungszahl der einzelnen Staaten, Wechsel des 
Vorsitzes am Bundesrat mit Osterreich und das Einspruchsrecht 
Preußens gegen alle Kriegserklärungen, insofern nicht ein An- 
griff auf das Bundesgebiet vorläge. „ÜNber die ersten Punkte“ 
schrieb König Johann an Beust, „läßt sich wohl sprechen.“ Da- 
gegen erschien ihm jenes Einspruchsrecht nicht unbedenklich, auf 
alle Fälle aber sei der preußische Vorschlag entgegenkommenden 
Beachtens wert. 
Einen bedeutungsvollen Schritt weiter in der deutschen An- 
gelegenheit verursachte Dänemark, dessen Verhältnis zu den Elb- 
herzogtümern seit 1846 den Sauerteig der nationalen Bewegung 
gebildet hatte. Die staatsrechtliche Grundlage für dieses Ver- 
hältnis war durch das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 
gegeben; in dieser Urkunde wurde von seiten Dänemarks zu- 
gesichert, daß Holstein und Schleswig ihre gesonderten Ver- 
fassungen behalten sollten unter Wahrung ihrer administrativen 
Zusammengehörigkeit, daß ferner Schleswig nicht in den dänischen 
Staat einverleibt werden und der freie Gebrauch der deutschen 
Sprache in Schleswig nicht beeinträchtigt werden solle; für den 
Fall des Todes des kinderlosen Königs Friedrich VII. sollte Prinz 
Christian von Sonderburg-Glücksburg den dänischen Thron und
	        
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