Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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die Herrschaft über die Elbherzogtümer erben; natürlich sollte 
dem „Protokollprinzen“ diese Erbfolge nur dann zuteil werden, 
wenn er an den Bestimmungen des Londoner Protokolls fest- 
hielte. König Friedrich hatte nun aber im Vertrauen auf die 
Ohnmacht des deutschen Bundes den Bestimmungen des Londoner 
Vertrags keineswegs Folge gegeben, sondern auf eine völlige Ein- 
verleibung der Herzogtümer hingearbeitet. Somit wandten sich 
im Oktober 1857 die lauenburgischen Stände mit einer Klage 
an den Bund, und dieser forderte in der Tat im Februar 1858 
die dänische Regierung auf, die Gesamtstaatsverfassung, die König 
Friedrich VII. in ganz einseitiger Weise am 26. Juli 1854 ver- 
kündet hatte, für Holstein und Lauenburg außer Kraft zu setzen. 
Diesen Schritt tat der Bund, aber nicht auf Grund des Lon- 
doner Protokolls, sondern auf Grund der Zugehörigkeit beider ge- 
nannten Herzogtümer zum deutschen Bunde. Denn das Londoner 
Protokoll war zwar von Preußen und Österreich im Verein mit 
Frankreich, England, Rußland und Schweden unterzeichnet worden, 
aber beide Staaten handelten dabei nicht als Bundesglieder, son- 
dern als europäische Großmächte. Nachträglich und beiläufig erst 
war dem Bundestage von dem Londoner Protokolle offizielle Kennt- 
nis erteilt worden. Er konnte also seinem Beschlusse auch nur 
auf Holstein und Lauenburg als Bundesstaaten, nicht aber auch 
auf Schleswig Bezug geben. 
Als nun Dänemark sich den Forderungen der Bundesregierung 
zu entziehen trachtete, wurde auf Preußens Betreiben am 12. Aug. 
1858 die Bundesexekution angedroht, worauf Dänemark am 6. Nov. 
die Gesamtstaatsverfassung zurücknahm. Es bildete sich nun in 
Dänemark eine Partei, die in bezug auf Holstein und Lauenburg 
zur Nachgiebigkeit riet, wogegen Schleswig um so enger an Däne- 
mark zu fesseln sei. Man nannte sie, weil sie Dänemarks Ein- 
fluß unbedingt mit der Eider begrenzen wollten, Eiderdänen, 
und aus dieser Partei entwickelte sich der Dannevirkeverein. Diese 
Partei bildete ferner 1861 das Ministerium, hielt jedoch zunächst an 
dem gesamtdänischen Programm fest, bis der Bund im August 1861 
nochmals mit Exekution drohte. Wiederum lenkte das dänische 
Ministerium ein und der Bund setzte die Mobilisierung wieder
	        
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