Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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von der Tagesordnung ab. Dagegen trat jetzt Preußen im De- 
zember 1861 mit dem Verlangen an Dänemark heran, daß es die 
dauernden Verletzungen des Londoner Protokolls unterlassen 
sollte. Auch England mahnte, die Verträge einzuhalten. Trotz 
alledem setzten es, gestützt auf die öffentliche Meinung in Däne- 
mark, die Eiderdänen nach Überreichung einer Adresse am 
21. Januar 1863 durch, daß am 30. März ein königliches 
Patent versprach, durch Einverleibung Schleswigs den natio- 
nalen Wünschen entgegenzukommen. Der Bund drohte am 9. Julie 
1863 abermals mit Exekution, sah sich aber von dem dänischen 
Minister Hall abgewiesen. Und alsbald legte dieser auch am 28. Sept. 
dem Reichsrate die neue, Schleswig einverleibende Verfassung 
vor. Nun beschloß am 1. Okt. der Bund, die Exekution ein- 
zuleiten, wobei freilich Dänemark immer noch Zeit genug zum 
Besinnen blieb, denn die Bundesexekutionsordnung von 1820 
schrieb noch Fristen von neun Wochen für den Beklagten vor. 
Aber man dachte in Kopenhagen gar nicht an Nachgeben und 
votierte am 13. Nov. 1863 die neue Verfassung mit 41 gegen 
16 Stimmen. Noch fehlte die Annahme seitens des Königs Fried- 
rich VII. Diesen aber raffte plötzlich am 15. Nov., zwei Tage 
nach der Votierung des neuen Staatsgrundgesetzes zu Glücksburg 
ein jäher Tod dahin. Die Entscheidung fiel somit seinem Nach- 
folger, dem Protokollprinzen Christian von Glücksburg zu. Damit 
war dieser in ein schlimmes Dilemma gebracht. Dem sofort nach 
Kopenhagen geeilten zeigte der Minister Hall die das Schloß 
umringenden aufgeregten Volksmassen, die stürmisch die Voll- 
ziehung der neuen Verfassungsurkunde verlangten, und erklärte 
dabei, im Falle der Weigerung könne er nicht für Thron und 
Leben des neuen Königs bürgen. Andererseits beruhte seine Nach- 
folge lediglich auf dem Londoner Protokoll und dies wurde in 
seinen Grundlagen durch das neue Gesetz durchbrochen. Aber 
unter den obwaltenden Umständen überwog bei König Christian IX. 
die augenblicklich drohendere Gefahr und er unterzeichnete am 
18. Nov. die verhängnisvolle Urkunde. 
Die Kunde von diesen Vorgängen brachte in ganz Deutsch- 
land eine ungeheure Aufregung hervor. Jetzt war die Stunde
	        
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