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die Exekution zu vollstrecken. Durch Befolgung dieser Politik
aber, die sich zunächst strengstens nur an das Erreichbare hielt,
trennten sich die beiden Großstaaten von der Politik der Mittel-
staaten und setzten sich in einen von den Patrioten tief betrauerten
Gegensatz zur öffentlichen Meinung und zu den vom deutschen
Volke gehegten Hoffnungen auf endliche Befreiung der Herzog-
tümer.
Während Preußen und Osterreich von ihrem Standpunkte
aus ganz korrekt verfuhren, war das Verfahren der Mittelstaaten
unter Sachsens Vorantritt von deren Standpunkte aus nicht
minder korrekt. Man muß sich nur daran erinnern, daß der
Bund das Londoner Abkommen nicht anerkannt hatte und dem
Königtum Christians IX. gegenüber keinerlei Verpflichtungen hatte.
Am Bundestage aber beantragte Sachsen am 18. Nov. und er-
hielt hierfür die Majorität, daß die Zulassung des dänischen Ge-
sandten zu den Sitzungen des Bundestages als des Vertreters von
Holstein und Lauenburg bis zur Entscheidung der Erbfolgefrage
nicht zu gestatten sei. Die Frage der Erbfolge sollte aber ganz
ohne Rücksicht auf die Londoner Beschlüsse ebenso wie das zu-
künftige staatsrechtliche Verhältnis der Herzogtümer dem Schieds-
gerichte des Bundes unterworfen werden. In diesem Vorgehen
sah sich die Regierung von dem Beifall des Landes und durch
den am 3. Nov. 1863 eröffneten Landtag unterstützt. Beust ver-
sicherte am 24. Nov. in einer unter allgemeiner Zustimmung
gehaltenen Rede in der zweiten Kammer, daß Sachsen in der
schleswig-holsteinischen Frage bei aller Vorsicht des Auftretens
doch, wenn es zum Handeln käme, nicht im letzten Treffen zu
finden sein werde. Es war ferner die sächsische Regierung
überzeugt, daß dem militärischen Vorgehen in den Elbherzog-
tümern, wie es nun als Folge der Haltung des Bundestags
sich ergeben mußte, nicht der Name einer Exekution, sondern
einer Okkupation gebühre. Bezeichne man es nämlich als Exe-
kution, d. h. als Ausführung der vom Bunde schon mehrfach ge-
faßten Beschlüsse gegen den König von Dänemark, so gewährte
man indirekt damit Christian IX. die Anerkennung seines König-
tums. Im anderen Falle okkupiere man Holstein und Lauen-