Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Krieges zu veranlassen, das halte ich weder mit meinen Pflichten 
gegen den Bund noch gegen Teutschland vereinbar.“ — Ein solcher 
innerer Krieg wäre aber natürlich nur möglich gewesen mit aus- 
ländischer Hilfe, und manches mittelstaatliche Ministerauge mag 
hoffend und sehnsuchtsvoll nach dem mächtigen Manne in den 
Tuilerien ausgeschaut haben. Sollten Beust solche Gefühle nicht 
fern gelegen haben, so durfte er sie wenigstens zunächst noch 
nicht in die Praxis umsetzen, denn König Johann hatte in seiner 
Instruktion für Würzburg ausdrücklich den Satz geschrieben: 
„Allein sind wir nicht stark genug und zu wenig kompakt, um 
einen ernstlichen Widerstand entgegenzustellen, und alle auswärtigen 
Mächte werden gegen uns sein, bis auf die eine vielleicht, deren 
Hilfe, wie Ihnen bekannt, ich perhorresziere.“ — So hatte der 
König auch Manteuffel gegenüber, der in der Haltung der mittel- 
staatlichen Partei rheinbündnerische Tendenzen erkennen wollte, 
feierlich Verwahrung gegen irgend welche Beziehungen zu Frank- 
reich eingelegt. Der Augustenburger war allerdings nicht ab- 
geneigt, eine Intervention Napoleons herbeizuführen; aber seine 
Bemühungen um dessen Gunst stießen vor allem auf die Schwierig- 
keit, daß man ihn an der Seine von vornherein nicht für voll 
ansah. Als Herzog Ernst II. von Koburg vom 10.—19. März 
in Paris weilte, um für seinen und der Mittelstaaten Schützling 
beim Kaiser Stimmung zu machen, gelang ihm das nur schein- 
bar, und dieser Schritt erfuhr keineswegs die Billigung König 
Johanns; auf die offizielle Anzeige von des Herzogs Absicht, nach 
Paris zu gehen, hatte der König in abmahnendem Sinne ge- 
antwortet. 
Jenen Stimmungsabschlag an den mittelstaatlichen Höfen 
nach der Würzburger Konferenz zeigt auch ein Brief König Jo- 
hanns vom 24. Febr. an König Wilhelm von Preußen. Cha- 
rakteristisch für seinen immer mehr durch juristische als durch politische 
Erwägungen bestimmten Standpunkt ist daraus die Stelle, die 
auf die damals schon durchsickernde Absicht der beiden Groß- 
mächte, Schleswig und Holstein in eigene Verwaltung zu neh- 
men, bezogen werden darf: „Es scheint mir ein gutes Zeichen, 
daß das Prinzip der Legitimität noch einen so wirksamen Zauber
	        
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