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Liedern seine Verdienste um die deutsche Frage. Als er das
erstemal nach seiner Rückkehr wieder den Sitzungen der Stände-
versammlung beiwohnte, sprachen ihm beide Präsidenten die An-
erkennung der Kammern und des ganzen Landes aus. Es war
die Zeit, in der Beust von allen Seiten anerkannt, eine ver-
diente Popularität genoß, wohl die glücklichste Periode seines
Lebens.
Während so die europäischen Ereignisse das allgemeine Inter-
esse fesselten, vollzog sich in stiller Arbeit die Sitzungsperiode
des elften ordentlichen Landtags. Auch diesmal konnte man sich
eines gedeihlichen finanziellen Abschlusses erfreuen und damit
einer Reihe von Kulturforderungen genügen, wie durch Aufbesse-
rung der Beamtengehälter und der Pensionen emeritierter
Geistlicher, durch Dotierung der Universität und häöherer
Schulen, durch Aufstellung neuer Pläne für das Eisen-
bahnnetz. Auch war durch den damals so gut wie sicheren Ab-
schluß der Zollvereinskrise eine zuverlässige Basis für eine gün-
stige Weiterentwicklung des Handels und der Industrie gegeben.
Mit Freuden konnte dabei das sächsische Volk beobachten, wie
sein zukünftiger König ganz im Geiste seines Vaters als Vor-
sitzender der Finanzdeputation in der ersten Kammer an deren
Arbeiten teilnahm und in sachkundiger Weise in die Debatte ein-
griff. Aber auch auf dem ihm näher liegenden militärischen Ge-
biete nahm er Gelegenheit, sich bedeutsam zu äußern. Die ganze
Zeitlage ließ zwar den früher regelmäßig eingebrachten Antrag
der Fortschrittspartei auf Herabminderung des Heeres diesmal
nicht wieder erscheinen; dagegen lehnte man in erster Lesung
die Forderung der Regierung ab, die Mittel für zwanzig neue
Freistellen im Kadettenkorps zu bewilligen. Diese Forderung
gründete sich auf den bei der Mobilmachung im Herbste 1863
sehr bemerklich gewordenen Mangel an Offizieren, die bei der
Fluktuation der gemeinen Leute und der Unteroffiziere, wie der
Kronprinz nachwies, als eigentlicher Stamm und Kern der Armee
besondere Berücksichtigung und Fürsorge verdienten. In der
hierauf bezüglichen Rede vom 27. Mai 1864, worin er die Be-
rechtigung der Regierungsvorlage in der ersten Kammer nachwies,