Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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schen Bundes ausschloß. In dem erwähnten Wiener Frieden 
vom 30. Okt. 1864 entsagte der König von Dänemark seinen 
Rechten auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauen- 
burg, aber freilich nicht zugunsten des deutschen Bundes oder 
des Augustenburgers, sondern zugunsten des Kaisers von Oster- 
reich und des Königs von Preußen; es erkannte König Chri- 
stian IX. auch zum voraus alle Verfügungen an, die Preußen 
und Osterreich bezüglich der Herzogtümer treffen würden. Von 
Wesenheit für das fernere Schicksal der Herzogtümer war auch, daß 
die beiden Mächte auf den Ersatz der Kriegskosten von Dänemark 
verzichteten, sich diesen Ersatz aber von seiten der Herzogtümer 
vorbehielten; ebenso übernahmen sie für die letzteren den auf sie 
berechneten Anteil an der dänischen Staatsschuld in der Höhe 
von 20 Millionen Talern. Die zukünftige Selbständigkeit der 
Herzogtümer war also gleich von vornherein mit der Übernahme 
ganz erheblicher pekuniärer Verpflichtungen verbunden. Ob der 
persönlich wenig vermögende Augustenburger solchen Aufgaben 
gewachsen sein würde, durfte wohl mehr als zweifelhaft sein. 
Die Anrechte dieses Prinzen waren zwar im allgemeinen 
von den auf der Londoner Konferenz vertretenen deutschen 
Mächten anerkannt worden. Sofort nach Abgabe dieser Erklärung, 
die dann übrigens namentlich auf den Widerstand Rußlands stieß, 
das seine Anrechte an die Erbfolge als ebenfalls der Linie Holstein- 
Gottorp entsprossen, an das engverwandte Oldenburger Fürsten- 
haus abtrat, drang Beust in den Grafen Apponyi, in Wien 
Vorstellungen zu machen, wie notwendig es sei, ohne Zögern 
einen Bundesbeschluß herbeizuführen, wodurch der Augustenburger 
als Herzog anerkannt und eingesetzt werde. Würde das geschehen 
und vom Bunde angenommen worden sein, so wäre wenig daran 
gelegen gewesen, wie Beust in seinen Erinnerungen an sich richtig 
urteilt, „in welches spezielle Verhältnis zu Preußen zu treten er 
vielleicht genötigt gewesen sein würde; das Wichtige war, daß 
es alsdann kein Kondominium, keinen Gasteiner Vertrag und 
schließlich keinen österreichisch-preußischen Krieg gegeben hätte“. 
Ja, wenn —! Prinzipiell hatte Preußen nichts gegen den 
Augustenburger und seinen neuen Staat, wenn sich beide mit 
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