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schen Bundes ausschloß. In dem erwähnten Wiener Frieden
vom 30. Okt. 1864 entsagte der König von Dänemark seinen
Rechten auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauen-
burg, aber freilich nicht zugunsten des deutschen Bundes oder
des Augustenburgers, sondern zugunsten des Kaisers von Oster-
reich und des Königs von Preußen; es erkannte König Chri-
stian IX. auch zum voraus alle Verfügungen an, die Preußen
und Osterreich bezüglich der Herzogtümer treffen würden. Von
Wesenheit für das fernere Schicksal der Herzogtümer war auch, daß
die beiden Mächte auf den Ersatz der Kriegskosten von Dänemark
verzichteten, sich diesen Ersatz aber von seiten der Herzogtümer
vorbehielten; ebenso übernahmen sie für die letzteren den auf sie
berechneten Anteil an der dänischen Staatsschuld in der Höhe
von 20 Millionen Talern. Die zukünftige Selbständigkeit der
Herzogtümer war also gleich von vornherein mit der Übernahme
ganz erheblicher pekuniärer Verpflichtungen verbunden. Ob der
persönlich wenig vermögende Augustenburger solchen Aufgaben
gewachsen sein würde, durfte wohl mehr als zweifelhaft sein.
Die Anrechte dieses Prinzen waren zwar im allgemeinen
von den auf der Londoner Konferenz vertretenen deutschen
Mächten anerkannt worden. Sofort nach Abgabe dieser Erklärung,
die dann übrigens namentlich auf den Widerstand Rußlands stieß,
das seine Anrechte an die Erbfolge als ebenfalls der Linie Holstein-
Gottorp entsprossen, an das engverwandte Oldenburger Fürsten-
haus abtrat, drang Beust in den Grafen Apponyi, in Wien
Vorstellungen zu machen, wie notwendig es sei, ohne Zögern
einen Bundesbeschluß herbeizuführen, wodurch der Augustenburger
als Herzog anerkannt und eingesetzt werde. Würde das geschehen
und vom Bunde angenommen worden sein, so wäre wenig daran
gelegen gewesen, wie Beust in seinen Erinnerungen an sich richtig
urteilt, „in welches spezielle Verhältnis zu Preußen zu treten er
vielleicht genötigt gewesen sein würde; das Wichtige war, daß
es alsdann kein Kondominium, keinen Gasteiner Vertrag und
schließlich keinen österreichisch-preußischen Krieg gegeben hätte“.
Ja, wenn —! Prinzipiell hatte Preußen nichts gegen den
Augustenburger und seinen neuen Staat, wenn sich beide mit
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