Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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erst die Zusicherung geben, daß Sachsen auf dem Standpunkte 
absoluter Parteilosigkeit beharren werde, also weder für Preußen 
noch für Osterreich Partei ergreife, verlangte weiterhin, daß die 
Regierung auf die Berufung eines allgemeinen deutschen Parla- 
mentes und die Ausschreibung der hierzu nötigen Wahlen hin- 
arbeite, und daß unter Mitwirkung dieses Parlamentes die schles- 
wig-holsteinische Angelegenheit entschieden werden möge. Die 
beiden letzten Punkte konnte die Regierung ruhig versprechen, da 
sie ja nicht auch zugleich für den Erfolg solcher Bemühungen 
zu bürgen hatte. Wie sie sich mit der wunderlichen Forderung 
der absoluten Parteilosigkeit abfinden wollte, war Beusts Sache. 
Aber auch die zweite Kammer votierte die verlangten Summen. 
Einige schüchterne Angriffe, daß die Regierung sich schon zu 
freundlich gegen Osterreich gezeigt habe, wies Beust durch die 
Versicherung zurück, daß von einem Bündnis zwischen Sachsen 
und Osterreich keine Rede sei. Das war formell genommen durchaus 
richtig; ein Bündnis in staatsrechtlicher Form abgeschlossen, exi- 
stierte nicht, aber ein Einverständnis, dessen Bedeutung und Folgen 
einem solchen gleichkkamen. Die Kammern ermächtigten weiter- 
hin die Regierung, zur Bestreitung außerordentlichen Aufwands 
die Kassenbilletts auf 10781000 Taler zu vermehren und künd- 
bare Handdarlehne wenn nötig gegen Verpfändung von Staats- 
papieren zu 5 Prozent aufzunehmen, ein Zinsfuß, der später auf 
6 Prozent erhöht wurde. Der auf diese Weise kontrahierte Schuld- 
betrag belief sich schließlich auf 6553800 Taler. Außerdem be- 
willigte die Kammer 1 Million Taler zur Unterstützung der not- 
leidenden Industrie nach, die schon von der Staatskasse an das 
Ministerium des Innern zur Auszahlung gelangt war. « 
Der Finanzzustand des Landes ermöglichte solche Maßnahmen 
mit Leichtigkeit. Der Finanzminister v. Friesen hatte angesichts 
der drohenden Verwicklungen schon in den ersten Monaten des 
Jahres 1866 den günstigen Kurs der sächsischen vierprozentigen 
Staatspapiere, die pari und 101 standen, benutzt, um größere 
Beträge davon, die an sich schon für den Verkauf bestimmt waren, 
auf den Markt zu bringen. Außerdem ließ er von sämtlichen 
Kassenverwaltungen des Landes die entbehrlichen Geldbestände an
	        
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