Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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die Finanzhauptkasse abliefern. Daraufhin ordnete er die Aus- 
zahlung der Zivilliste bis Ende August, die sämtlicher Gehälter, 
Pensionen, Wartegelder usw. bis Ende Juli an. Sämtliche Rech- 
nungen wurden bezahlt, die Kosten der Mobilmachung bestritten, 
das Generalkommando mit einer Summe versehen, die die vor- 
aussichtlichen Bedürfnisse der Armee auf etwa sechs bis acht Wochen 
deckte, und dennoch verblieben immer noch mehr als 4 Millionen 
Taler bares Geld übrig. Von diesen behielt für die in nächster 
Zeit notwendig werdenden Ausgaben der Minister nur 6—700000 
Taler zurück, der Rest und sehr bedeutende Beträge in Wert- 
papieren der Finanzhauptkasse, der Lotterie-Darlehnskasse, der 
Hauptdepositenkasse usw. im ganzen 32—33 Millionen Taler wur- 
den auf Grund eines mit der bayrischen Regierung am 1. Mai 
abgeschlossenen Vertrags zur sofortigen Absendung nach München 
verpackt, wo sie in einem genügend sicheren Kassenlokale unter- 
gebracht werden sollten; sie sind dann am 14. Juni auch in der 
Tat dorthin abgegangen. Auch diese Maßregeln fanden die Zu- 
stimmung der Kammern. Gegenüber dem soeben charakterisierten 
glücklichen Finanzzustande Sachsens darf ein rascher Blick auf 
die gleichzeitige Finanzlage in Osterreich geworfen werden. Am 
5. Mai 1866 erschien ein Dekret, durch das die Regierung er- 
mächtigt wurde, Staatsnoten zu einem und zu fünf Gulden in 
der Höhe von 150 Millionen Gulden auszugeben. Durch die 
in den vorangehenden Monaten erfolgten pünktlichen Rückzah- 
lungen der schwebenden Schuld an die Banken war das sog. 
Disagio des Papiergeldes Ende März auf 2 Prozent gesunken, 
d. h. die Einbuße am Papiergulden betrug nur noch zwei Kreuzer. 
Nachdem die neue Emission vom 5. Mai die Offentlichkeit über- 
schwemmte, stieg das Disagio schon bis zum 12. Mai auf 30 Pro- 
zent und mehr. Jene 150 Millionen reichten aber nur bis zur 
Schlacht von Königgrätz, und somit wurde durch Gesetz vom 7. Juli 
1866 der Finanzminister ermächtigt, noch 200 Millionen Gulden 
in Papier in die Welt zu senden. 
In die außerordentliche Landtagssession fielen nun die wei- 
teren, den Krieg vorbereitenden Ereignisse. Zunächst jedoch ist 
zweier Versuche, den Frieden zu erhalten, Erwähnung zu tun. Der
	        
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