Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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ärzte bei dieser Gelegenheit mitgezogen waren, so mußten die 
Dresdener Ärzte sich der zurückgelassenen Kranken und Verwun- 
deten annehmen. Nach diesem wenig erfreulichen Abgange er- 
schien als neuer Militärgouverneur der General der Infanterie 
von Schack, und wie er den Mitgliedern der Landeskommission 
gleich anfangs erklärt hatte, daß er alles tun werde, um ein 
gutes Verhältnis mit ihnen aufrechtzuerhalten, so nahm er auf die 
Vorstellung des Generals von Engel auch die vandalische An- 
ordnung betreffs des prinzlichen Gartens zurück. 
Doch darf dieses unerquickliche Kapitel, das leicht noch 
durch mehr Züge vermehrt werden könnte, damit erledigt sein. 
Wir wenden uns wieder dem Abschluß des Friedenswerkes zu, 
das für Sachsen besonders lange auf sich warten ließ. Denn 
der am 23. Aug. zu Prag abgeschlossene Frieden galt ja zunächst 
nur für Preußen und Osterreich. Zu den nun dringend not- 
wendig gewordenen Unterhandlungen war, unbeschadet des damals 
noch vorhandenen Ministerpräsidiums des Herrn von Beust, schon 
seit dem 5. Aug. der Minister von Friesen in Aussicht genommen 
worden. Er reiste am 10. Aug. über Leipzig, Eger, Regens- 
burg und Linz nach Wien, wo er am Vormittag des 12. an- 
kam und von Beust empfangen wurde, der damals noch darüber 
im unklaren war, ob er gehen oder bleiben solle. Irgend welche 
Vorarbeiten für die Aufnahme der Verhandlungen waren noch 
nicht vorhanden; Beust war der Meinung, man solle nur so- 
bald als möglich zum Abschluß kommen, damit der König in 
sein Land zurückkehren könne; dabei solle man auch harte Be- 
dingungen vorläufig mit in Kauf nehmen; sie würden sich nach- 
träglich durch diplomatische Verhandlungen schon milder machen 
lassen — eine ganz für Beust charakteristische Ansicht. Die Richt- 
schnur gab die einfache Erklärung des Königs: „er sei fest ent- 
schlossen, das, was er jetzt Preußen gegenüber versprechen und 
übernehmen werde, auch treu und unverbrüchlich zu halten; da- 
mit er dies aber tun könne, dürfe er nichts versprechen, was 
unvereinbar mit seiner Ehre und Würde oder mit dem Wohle 
des Landes sei; wenn es nicht in ehrenvoller Weise geschehen 
könne, wolle er lieber gar nicht in das Land zurückkehren.“
	        
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