Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Diese Aufgabe bestand vor allem in der vertragsmäßigen 
Angliederung der sächsischen Armee an die preußische Formation. 
Nach dem Vertrage vom 7. Febr. 1867 bildeten die sächsischen 
Truppen das XII. norddeutsche Bundeskorps. Zum Zwecke der 
Ausbildung der Truppen wurde vom 18. Jan. 1867 ab unter 
der Leitung des Oberstleutnants von Montbé ein sog. Lehrbataillon 
formiert, in dem preußische Offiziere und Unteroffiziere ihre säch- 
sischen Kameraden in der Handhabung des Zündnadelgewehrs und 
des neuen Reglements unterwiesen. Der Kronprinz folgte diesen 
Übungen mit großem Interesse und feuerte zu Eifer und Auf- 
merksamkeit an, so daß König Wilhelm, als er am 20. Febr. 
1867, vom preußischen Kronprinzen begleitet, in Dresden seinen 
Gegenbesuch machte, bei der Vorstellung des Lehrbataillons nur 
zu loben fand. Schon Ende März konnten die auf diese Weise 
ausgebildeten Offiziere und Unteroffiziere zu ihren einzelnen 
Truppenteilen abgehen. Kronprinz Albert aber wurde unter dem 
23. Febr. 1867 zum Kommandeur des XII. Armeekorps ernannt, 
an dessen Spitze ihm eine so glänzende Ruhmeslaufbahn be- 
schieden war. 
Am 16. Juni wurden den neuformierten Bataillonen der 
Dresdener Garnison die Fahnen verliehen; bei der sich an- 
schließenden Revue erschienen die Truppen zum ersten Male in 
den neuen Uniformen, die im wesentlichen mit den preußischen 
übereinstimmten. Bei manchem alten Sachsen erregte nament- 
lich die Pickelhaube Verdruß, und diese Empfindung schlug sich 
in wenig taktvoller Art in dem Organ der Sächsischen Militär- 
vereine nieder. Da der Kronprinz Protektor dieser Militärvereine 
war, so brachte man die leidige Angelegenheit im preußischen Ab- 
geordnetenhause zur Sprache. Da war es Bismarck selbst, der am 
9. Dez. 1867 für den Kronprinzen Albert eintrat und ihn gegen den 
Verdacht verteidigte, als könne er in irgend einer Beziehung zu 
jenem „Preßelaborat“ stehen. — Die Gesamtreorganisation der 
sächsischen Truppen sollte mit dem 1. Okt. 1867 vollendet sein. 
Bei der rastlosen Tätigkeit und dem bereitwilligen Entgegen- 
gegenkommen der preußischen Militärbehörden gelang es, sie be- 
reits im Sommer des Jahres zu Ende zu führen, worauf dann,
	        
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