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Provinzialversammlung gewählt, die bürgerlichen und städtischen
Abgeordneten aber durch Wahlmänner, die in den Städten von
den Bürgern, auf dem Lande von den grundbesitzenden Bauern
erkoren wurden. Der Arbeiterstand also, sowohl der ländliche wie
der städtische, war auf dem konstitutionellen Landtage ebenso-
wenig vertreten wie auf dem ständischen; ein Bedürfnis hierzu
lag damals auch nicht vor. Eine sehr konservative Bestimmung
war, daß der zu wählende Abgeordnete in seinem Wahlkreise
wohnen mußte.
Im übrigen erhielten die Stände das Recht, die Minister
vor einem besonderen Staatsgerichtshof anzuklagen; sie bewilligten
das Budget auf drei Jahre, nämlich auf die Zeit, nach der sich
der Landtag durch Ausscheiden eines Drittels, das übrigens wieder
wählbar war, erneuerte; dagegen hatten die Stände nicht das
Recht der Gesetzesvorlage, das allein der Regierung zustand, und
die Regierungsvorlage ebenso wie das Budget sollte erst dann
für abgelehnt gelten, wenn in einer der beiden Kammern
mindestens zwei Drittel der Abgeordneten dagegen gestimmt
hätten.
Während alle die vorerwähnten Bestimmungen ohne weiteres
die Zustimmung des Königs erhielten, bereiteten ihm die Para-
graphen betreffend die Oberaufsicht des Staates über die Kirche
und vor allem über die katholische als Zeichen des Mißtrauens
schweren Kummer. Denn 8 57 besagte, daß die geistlichen Be-
hörden aller Konfessionen der Oberaufsicht des Ministeriums
des Kultus untergeordnet sein müßten und der Minister selbst mußte
unter allen Umständen nach § 41 der evangelischen Konfession
zugehören; mit mindestens zwei anderen Ministern derselben Kon-
fession teilte er sich in die bisher den in Evangelicis beauftragten
Geheimräten zustehenden Geschäfte. In 8 56 aber stand und steht
noch heute zu lesen: „Es dürfen weder neue Klöster errichtet,
noch Jesuiten oder ein anderer geistlicher Orden jemals im Lande
aufgenommen werden.“ Erst auf das Zureden seines Neffen Jo-
hann entschloß sich König Anton, auch diesen Bestimmungen seine
Sanktion zu erteilen.
Am 4. Sept. 1831 versammelten sich die alten Stände zum