— 492 —
dem ganz Teutschland umfassenden Bund eine Einrichtung zu
geben, bei der alle Teile sich behaglich fühlen, damit das in
heißem Kampfe geknüpfte Band auch im Frieden ein recht festes
bleibe.“ In seinem Auftrage und Sinne nahm der bewährte
Minister von Friesen an den Verhandlungen teil, die seit Ende
Oktober mit den süddeutschen Bevollmächtigten im Gange waren.
Freilich gelangte Bismarck nur mit Baden und Hessen-Darmstadt
am 15. Nov. zu einem befriedigenden Abschluß; Württemberg
hatte sich noch in letzter Stunde durch Bayern bewegen lassen,
seinen Bevollmächtigten die Unterzeichnung der Bundesverträge
am 13. Nov. zu verbieten. Doch schon am 17. Nov. konnte
Friesen bei einem Aufenthalte im Hauptquartiere des Kronprinzen
Albert zu Margench diesem mitteilen, daß der Anschluß Bayerns
im Prinzipe gesichert sei. Nach Bestimmung seiner Reservatrechte
nahm Bayern den Vertrag am 23. Nov. an, Württemberg folgte
am 25. November.
Die Erledigung der Kaiserfrage stand mit der nunmehr ab-
geschlossenen Einigungsfrage im engsten Zusammenhang. Auch
hier war es wieder Bayerns Haltung, die die Entscheidung ver-
zögerte; denn von ihm als dem größten süddeutschen Staate mußte
die Anregung bei den übrigen Fürsten ausgehen, ohne deren ein-
stimmige Einwilligung König Wilhelm die Kaiserkrone nicht an-
zunehmen entschlossen war. Bismarck griff darum, da die Stellung-
nahme König Ludwigs II. nicht klar, war, auf seine schon im
August gehegte Idee einer Fürstenzusammenkunft in Verseailles
zurück und wußte auch König Wilhelm hierfür zu gewinnen.
Dieser schrieb eigenhändig die Einladungen zu einer solchen Zu-
sammenkunft an die Könige von Bayern, Sachsen und Württem-
berg, das Datum der Zusammenkunft telegraphischer Mitteilung
vorbehaltend. Auf diese am 22. Nov. ergangene Einladung ant-
wortete nur König Johann umgehend mit seiner Zusage. König
Karl von Württemberg schob seine Antwort hinaus, König Ludwig
antwortete mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand ablehnend.
Somit war auch dies Mittel ohne Erfolg geblieben. Da nun aber
am 24. Nov. der norddeutsche Reichstag behufs Prüfung der
neuen Bundesverträge sich zu einer außerordentlichen Session