Lande gleichgestellt, behielt aber sonst ihre besondere kirchliche und
politische Verfassung.
Die Neugestaltung der Verfassung brachte auch eine solche
der obersten Regierungsorgane. Am 7. Nov. 1831 wurden das
Geh. Kabinett und der Geh. Rat aufgelöst und durch ein Gesamt-
ministerium von sechs Mitgliedern ersetzt, in welchem von Lindenau
das Ministerium des Innern übernahm. Obwohl eine Verord-
nung vom 1. Okt. 1831 die Gleichberechtigung der Adeligen und
Bürgerlichen bei den juristischen Examina aussprach, sah man
doch für die Ministerposten regelmäßig den Adel bevorzugt, und
zwar diejenigen Familien insbesondere, die schon seit dreihundert
Jahren die maßgeblichen Amter innegehabt hatten. Nur der
Kultusminister Müller machte eine berechnete Ausnahme, und
man behielt zur Beschwichtigung etwaiger Einsprüche seitens der
Volksvertretung auch ferner den Usus bei, von Zeit zu Zeit einen
bürgerlichen Minister zu ernennen. Eine weitere Neubildung, bei der
Preußen zum Muster gedient hatte, war der am 16. Nov. 1831
ins Leben gerufene Staatsrat, der unter dem Vorsitze des Prinzen
Johann sich aus den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses,
soweit sie der König mit einem Sitze darin begabte, aus den
Mitgliedern des Staatsministeriums und endlich aus den Per-
sonen, die der König entweder für immer oder für einzelne Fälle
in den Staatsrat berief, zusammensetzte. Einen bestimmten Ge-
schäftskreis hatte diese Körperschaft nicht, sondern er sollte nur
eine in allen an sie vom Könige verwiesenen Fragen eine be-
ratende Behörde sein. Auf das Kultusministerium ging 1832
die Verwaltung des Universitätsvermögens über, indem jenes
einen Rentmeister bestellte, der vom Rektor der Universität
und zwei Professoren kontrolliert wurde. Für die Finanz-
verwaltung des ganzen Landes aber trat an Stelle des Ober-
steuerkollegiums das Finanzministerium.
Daß die werdende Verfassung von Wien aus mit scheelen
Augen betrachtet wurde, ist schon oben bemerkt worden. Revo-
lutionäre Bewegungen außerhalb Sachsens in Süddeutschland
führten weiterhin zu einer Reaktion am Bundestage, die ihre
Spitze auch gegen Sachsens Konstitution, glücklicherweise vergeb-