Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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lehnender Standpunkt genugsam bekannt sei; doch halte er es für 
wünschenswerter, daß die Kammer ihn noch besonders ausspreche und 
so der Regierung eine Stütze gebe. Demgemäß votierte die Kammer 
mit 66 gegen 7 Stimmen den Eysoldtschen Antrag, dem dann 
am 8. März auch die erste Kammer beitrat, lehnte aber den An- 
trag des bekannten Nationalliberalen Prof. Dr. Biedermann und 
Genossen, daß die Regierung beim Bundesrate auf baldige Zu- 
standebringung eines Reichseisenbahngesetzes dringen möge, mit 
53 gegen 19 Stimmen ab. Von der gegnerischen Seite glaubte 
man in dem Biedermannschen Antrage ein Mißtrauensvotum 
gegen die Regierung zu entdecken. Wenn nun auch v. Friesen 
am 1. Nov. 1876 von seinem Ministerposten zurücktrat, so blieb 
doch die Haltung der Regierung in der Eisenbahnfrage dieselbe 
und ebenso die Haltung der Kammern, die nun in Übereinstim- 
mung mit der Regierung daran gingen, darin übrigens dem 
Vorgange Preußens folgend, in möglichst kurzer Frist möglichst 
viele Privatbahnen aufzukaufen. Der Unterschied von Preußen 
war nur der, daß die Ankäufe Preußens dem Reichseisenbahn- 
projekte vorarbeiten, die Ankäufe Sachsens möglichst große Hinder- 
nisse bereiten sollten. 
Der erste Ankauf der sächsischen Regierung erwarb am 
10. April 1876 die „Sächsisch-Thüringische Eisenbahn“ (Weisch- 
litz-Wolfsgefährt), die ebenso notleidend war, wie die noch im 
gleichen Jahre angekauften Linien Chemnitz-Commotau, Chem- 
nitz-Aue-Adorf, Hainichen-Roßwein und Zwickau-Lengenfeld-Fal- 
kenstein. Nachdem dann die Regierung am 1. Mai der zweiten 
Kammer eine Vorlage betr. den Ankauf der Leipzig-Dresdener 
Bahn gemacht hatte, wurde dieser Kauf schon am 1. Juli 1876 
perfekt. Der Staat zahlte pro Aktie zu 300 Mark Nennwert 
3prozentige Rentenscheine zu je 1000 Mark, mithin für 30 000 000 
Mark Stammaktien 100 000 000 nominell in Rentenscheinen und 
übernahm die Anleihen mit umlaufend 39 231 900 Mark als 
Selbstschuldner, desgleichen die Kassenscheine, welche demnächst zur 
Einziehung kamen, anderseits auch den Reservefonds von 300000 
Mark und die im Besitze der Gesellschaft befindlichen Aktien der 
Oberlausitzer und Cottbus-Großenhainer Bahn. Nach dem Kurse
	        
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