Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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zuschlages verzichten könne, der sich in der verflossenen Finanz- 
periode — allerdings eben infolge der Eisenbahnpolitik — not- 
wendig gemacht habe. Tatsächlich konnte das Budget für 1882/83 
die Finanzlage als eine günstigere darstellen. Der Finanzminister 
von Könneritz versprach, wie es auch schon die erwähnte Thron- 
rede getan hatte, daß der schon jetzt um 30 Proz. ermäßigte 
Steuerzuschlag, der in der Höhe von 50 Proz. sich in der vorigen 
Periode notwendig gemacht hatte, vielleicht in der übernächsten 
Finanzperiode gänzlich in Wegfall kommen werde. Freilich hatte 
er, wie nicht bloß er, sondern seine gesamten Kollegen im Deut- 
schen Reiche über die Matrikularbeiträge an das Reich zu klagen, 
die jede sichere Aufstellung illusorisch machten. Um diese Frage, 
die natürlich eine viel eingehendere Behandlung verdiente, bei 
dieser Gelegenheit nur zu streifen, so muß zunächst darauf hin- 
gewiesen werden, daß das Reich, abgesehen von den Finanzzöllen 
und anderen, aber unwesentlicheren Einnahmen, finanziell sich im 
wesentlichen auf die Einzelstaaten stützte und ja eigentlich noch 
heute stützt. Der bei der Aufstellung des Budgets sich ergebende 
Bedarf wird nach gewissen Grundsätzen auf die Einzelstaaten ver- 
teilt. Man sieht leicht ein, wie störend das namentlich in finanziell 
unsicheren Zeiten wirken muß. Schon am 20. Nov. 1874 hatte 
der sächsisch-weimarische Bevollmächtigte am Bundesrate erklärt, 
daß die Matrikularbeiträge drückten, und man seitens der Reichs- 
regierung auf andere Einnahmequellen bedacht sein solle. Anderer- 
seits aber trat solchen Bestrebungen, wie sie von Bismarck aus- 
gingen, entweder das partikulare Interesse entgegen, das lieber 
Matrikularbeiträge zahlen, als das Reich finanziell unabhängig 
gestellt sehen wollte, teils das liberale Manchestertum, das jeder 
Monopolisierung — und ohne eine solche konnte dem Reiche kaum 
geholfen werden — sich mit Hand und Fuß entgegenstellte. So 
beantragte Preußen am 7. Juni 1877 die UÜbertragung sämtlicher 
Stempelsteuern von den Einzelstaaten auf das Reich, was ja die 
Einzelstaaten um so empfindlicher getroffen hätte, je größer ihr 
Wohlstand und damit der stempelpflichtige Kapitalumsatz war. 
Zunächst einigte man sich bekanntlich auf einen Reichsstempel 
für Spielkarten, Lotterielose, Börsengeschäfte und Wechsel. Als
	        
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