Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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werden, für welche, wie überhaupt für den Silberbergbau, die vom 
Reiche notgedrungenerweise eingeführte Goldwährung verhäng- 
nisvoll geworden war. Auch wurden neue Aufwendungen für 
Kunst und Wissenschaft verheißen, und es konnte auch fernerhin 
die Hälfte der Grundsteuererträge zur Erleichterung der Schul- 
lasten den Schulverbänden überlassen werden. In letzterer Be- 
ziehung war es deshalb ein Glück, daß der vorige Landtag am 
17. März 1884 die von konservativer Seite beantragte Herab- 
minderung der Grundsteuer von 4 auf 2 Pf. pro Einheit ab- 
gelehnt hatte. 
Somit wurde der Landtag dieser Periode mit einer Thronrede 
geschlossen, die der tiefen Befriedigung des Königs über die wäh- 
rend der Session geschehenen Bewilligungen und Forderungen 
Ausdruck verlieh. „Zu besonderer Befriedigung gereicht es Mir, 
daß Sie auch die Gebiete von Kunst und Wissenschaft in um- 
fassender Weise berücksichtigt haben, indem Sie den erhöhten An- 
sprüchen für die zu errichtenden Kunstanstalten bereitwillig ent- 
gegenkamen“ — gemeint war vor allem das neue Kunstakademie- 
gebäude der Brühlschen Terrasse, das nach den Plänen von Lipsius 
einen Kostenaufwand von 2567700 Mark erheischte — „und den 
Aufwand bewilligten, der zum Ankauf einer bedeutenden, der 
Förderung der Buchgewerbe dienenden Sammlung, zur Erbauung 
einer Universitätsbibliothekß, zum Neubau der Fürstenschule zu 
Grimma, sowie zu einer planmäßigen Regulierung der Gehälter 
der Lehrer der höheren Schulen erforderlich ist.“ Es waren in 
wenigen und schlichten Worten Kulturverdienste aufgezählt, auf 
die man in aller Welt mit Bewunderung blickte. 
Im allgemeinen blieb diese glückliche Lage noch während der 
folgenden Perioden, wennschon die Thronrede bei Eröffnung des 
Landtags am 11. Nov. 1887 den schweren auf der Landwirtschaft 
und dem Erzbergbau lastenden wirtschaftlichen Druck hervorzu- 
heben hatte, der sich natürlich auch in den Staatsfinanzen er- 
kennen ließ. Das Jahr 1889 brachte die Konvertierung von 
190 Millionen 4prozentiger Staatsanleihe in eine 3 ½ prozentige, 
die am 21. Nov. von der zweiten Kammer mit 45 gegen 24 
Stimmen bewilligt worden war, eine Maßregel, die zwar auch
	        
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