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gang des Artikels wurde auch gesagt, daß die sächsischen Bahnen
trotz der großen Mittel, die der preußischen Verwaltung zu Ge-
bote ständen, um die ohnehin notleidenden Kleinen mürbe zu
machen, und trotz Anschlußerschwerung und Ablenkung des Durch-
gangsverkehrs das sächsische Verwaltungsgebiet finanziell immer
noch glänzend abschlösse.
Wie wenig diese Behauptung des halbamtlichen Organs mit
den Tatsachen übereinstimmte, erwies die Erklärung des Finanz-
ministers von Watzdorf am 22. Nov. des Jahres in der zweiten
Kammer, daß die Verzinsung des in den Staatseisenbahnen stecken-
den Anlagekapitals in stetem Rückgange begriffen sei. Habe dieselbe
1896 noch 5 Proz. betragen, so stelle sie sich für das laufende
Jahr 1899 nur noch auf 3,97 Proz. Jenes Anlagekapital wurde
Anfang 1898 auf 812 Mill. Mark berechnet und war seit dem
Regierungsantritte König Alberts um 529 Mill. Mark gewachsen;
236 Mill. davon entfielen auf den Ankauf der Privatbahnen, das
übrige war also teils in dem erheblich vergrößerten rollenden
Material, teils in dem Bau von Sekundärbahnen angelegt worden.
Auch für das Jahr 1897 hatte sich bei einer Einnahme von
113 Mill. Mark (35 Mill. vom Personen-, 72 Mill. vom Güter-
verkehr und 6 Mill. sonstige Einnahmen), bei einer Ausgabe von
76 Mill. Mark und einem dementsprechenden Überschuß von
37 Mill. Mark das Anlagekapital nur zu 4,6 Proz. verzinst; es
darf dabei an die früheren Aufstellungen erinnert werden, die,
wie die Georgischen Ausführungen über den Finanzzustand für
1876/77 erwiesen, eine Verzinsung von 4 Proz. pro minimo er-
forderten, wenn der Staat nicht Zuschuß leisten solle. — Jenen
Rückgang auf 3,97 Proz., führte der Finanzminister aus, sei
trotz der erhöhten Brutto-Einnahmen zu erklären durch die stets
erhöhten Betriebsansprüche, die höheren Gehälter und Löhne bei
geminderter Arbeitszeit. Man müsse also von nun an daran
denken, das bisher beobachtete volkswirtschaftliche Interesse hinter
das fiskalische zu stellen, namentlich wenn es sich um den Bau
von neuen Linien handele, und müsse sich in dieser Richtung eine
weise Selbstbeschränkung auferlegen. Auch Prinz Georg, als Vor-
sitzender der Finanzdeputation der ersten Kammer, beklagte am