Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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gang des Artikels wurde auch gesagt, daß die sächsischen Bahnen 
trotz der großen Mittel, die der preußischen Verwaltung zu Ge- 
bote ständen, um die ohnehin notleidenden Kleinen mürbe zu 
machen, und trotz Anschlußerschwerung und Ablenkung des Durch- 
gangsverkehrs das sächsische Verwaltungsgebiet finanziell immer 
noch glänzend abschlösse. 
Wie wenig diese Behauptung des halbamtlichen Organs mit 
den Tatsachen übereinstimmte, erwies die Erklärung des Finanz- 
ministers von Watzdorf am 22. Nov. des Jahres in der zweiten 
Kammer, daß die Verzinsung des in den Staatseisenbahnen stecken- 
den Anlagekapitals in stetem Rückgange begriffen sei. Habe dieselbe 
1896 noch 5 Proz. betragen, so stelle sie sich für das laufende 
Jahr 1899 nur noch auf 3,97 Proz. Jenes Anlagekapital wurde 
Anfang 1898 auf 812 Mill. Mark berechnet und war seit dem 
Regierungsantritte König Alberts um 529 Mill. Mark gewachsen; 
236 Mill. davon entfielen auf den Ankauf der Privatbahnen, das 
übrige war also teils in dem erheblich vergrößerten rollenden 
Material, teils in dem Bau von Sekundärbahnen angelegt worden. 
Auch für das Jahr 1897 hatte sich bei einer Einnahme von 
113 Mill. Mark (35 Mill. vom Personen-, 72 Mill. vom Güter- 
verkehr und 6 Mill. sonstige Einnahmen), bei einer Ausgabe von 
76 Mill. Mark und einem dementsprechenden Überschuß von 
37 Mill. Mark das Anlagekapital nur zu 4,6 Proz. verzinst; es 
darf dabei an die früheren Aufstellungen erinnert werden, die, 
wie die Georgischen Ausführungen über den Finanzzustand für 
1876/77 erwiesen, eine Verzinsung von 4 Proz. pro minimo er- 
forderten, wenn der Staat nicht Zuschuß leisten solle. — Jenen 
Rückgang auf 3,97 Proz., führte der Finanzminister aus, sei 
trotz der erhöhten Brutto-Einnahmen zu erklären durch die stets 
erhöhten Betriebsansprüche, die höheren Gehälter und Löhne bei 
geminderter Arbeitszeit. Man müsse also von nun an daran 
denken, das bisher beobachtete volkswirtschaftliche Interesse hinter 
das fiskalische zu stellen, namentlich wenn es sich um den Bau 
von neuen Linien handele, und müsse sich in dieser Richtung eine 
weise Selbstbeschränkung auferlegen. Auch Prinz Georg, als Vor- 
sitzender der Finanzdeputation der ersten Kammer, beklagte am
	        
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