Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

— 567 — 
zählung von 1882 belief sich die Zahl der gewerbtätigen männ- 
lichen Personen auf 573287, die der weiblichen auf 220 473, ins- 
gesamt also auf 793760 bei einer Bevölkerung von nahe 3 Mill. 
1895 betrug die Zahl der männlichen Arbeiter 799268, die der 
weiblichen 351585, insgesamt also 1150 853, war also fast um 
50 Proz. gestiegen, bei einer Bevölkerung von 3788000, d. h. 
die Arbeiterbevölkerung war von etwas über einem Viertel auf 
beinahe ein Drittel der Gesamtbevölkerung gewachsen. Die Tätig- 
keit der Reichsgesetzgebung setzte ein mit dem Gesetz vom 7. April 
1876, betreffend die eingeschriebenen Hilfskassen, welches 
die Bildung solcher Kassen noch dem freien Belieben des einzelnen 
überließ und gewisse Bestimmungen für Wahrung größerer Rechts- 
sicherheit der Teilnehmer, namentlich gegen Beschlagnahme der 
Kassenbeiträge seitens der Gläubiger enthielt. Doch wurde dies 
Gesetz ergänzt durch das den Tit. 8 der Gewerbeordnung ab- 
ändernde Gesetz vom 8. April 1876, welches die spätere Zwangs- 
versicherung dadurch vorbereitete, daß es gestattete, durch Orts- 
statut nicht nur die Bildung von sog. eingeschriebenen Hilfskassen 
anzuordnen und die Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter zur 
Beteiligung zu verpflichten, sondern zugleich die Fabrikinhaber zu 
Zuschüssen bis zur Hälfte der Arbeiterbeiträge heranzuzichen. Auch 
gehört die große Reform der Gerichtsverfassung, beschlossen im 
Februar 1877, in Kraft getreten mit dem 1. Okt. 1879, insofern 
hierher, als sie auch den ärmsten Staatsbürgern einen verbesserten 
Rechtsschutz gewährte und besonders im Interesse der unbemittelten 
Klassen eine Abpfändung unentbehrlicher Kleider, Betten und Haus- 
geräte wenigstens erschwerte. — Am 17. Juli 1878 nahm sich eine 
Abänderung der Gewerbcordnung der Kinder und Frauen an, 
ein Gebiet, das des Ausbaues sich noch weiterhin als sehr be- 
bedürftig erwies. Am 23. April 1902, dem letzten Geburtstag, 
der König Albert beschieden war, erfolgte im Reichstag die erste 
Lesung des Gesetzentwurfs über Kinderarbeit in gewerblichen Be- 
trieben. In dieser Beziehung faßte am 20. Mai desselben Jahres 
die Deutsche Lehrerversammlung zu Chemnitz einige wichtige Be- 
schlüsse, der Reichsregierung zugleich Dank für die Einbringung 
des erwähnten Gesetzes zollend, das vom Reichstag am 23. März
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.