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verordnete das Ministerium des Innern, daß die Bergbehörden
vor Prüfung und Genehmigung der etwa abzuändernden Arbeiter-
ordnungen den Vorstand derjenigen Knappschaftskrankenkasse zu
hören hätten, deren Bezirk das Bergwerk bilde, für das die
neue Ordnung Geltung bekommen solle. Das Landesgesetz vom
5. März 1892 schuf ferner Bergschiedsgerichte, die bei Streitig-
keiten zwischen dem Grubenbesitzer und den Belegschaften beide
Parteien gleichermaßen abzuhören und demnach die Entscheidung
zu treffen haben. Als eine Art Vorinstanz können die sog. Diszi-
plinarräte angesehen werden, die sich aus dem jewelligen
Betriebsleiter einer Grube und einem Arbeiterausschuß zusammen-
setzen. Beide Einrichtungen haben sich in der Folgezeit bewährt
und manche Zwistigkeiten durch gütliche Verhandlung beigelegt.
Trotzdem also sowohl das Reich als die Einzelstaaten bemüht
waren, die Lage der arbeitenden Bevölkerung nach Kräften zu
bessern, nahm die sozialdemokratische Propaganda in Sachsen doch
in auffallender Weise zu. Während 1871 bei der Reichstagswahl
nur 15,8 Proz. sozialdemokratisch gestimmt hatten, waren 1874
36 Proz. aller abgegebenen Stimmen sozialistisch und wurde
Sachsen darin von keinem anderen Staate übertroffen. Nachdem
auf dem sozialistischen Kongreß in Gotha, der vom 23.—26. Mai
1875 tagte, die Lasalleaner sich mit den Vertretern der Bebel-
Liebknechtschen Richtung zur „sozialistischen Arbeiterpartei Deutsch-
lands“ vereinigt hatten, gewann die Partei an Festigkeit und Ein-
fluß. Bei den Landtags-Ergänzungswahlen am 18. Sept. 1875
erlangten die Sozialdemokraten trotz fieberhafter Anstrengung
allerdings noch kein Mandat; aber bei der Ergänzungswahl vom
19. Sept. 1877 wurde im 36. ländlichen Wahlbezirk (Amt Stoll-
berg) Liebknecht gewählt, an dessen Stelle dann, da er nicht die
gesetzlichen Erfordernisse hatte, der Leipziger Rechtsanwalt
Freytag trat, allerdings kein Vertreter der strikten sozial-
demokratischen Observanz. Er trat schon am 1. Dez. in der
Kammer mit einem Antrag auf Einführung des allgemeinen,
gleichen und geheimen Wahlrechts hervor, auf Abschaffung des
Zensus, der dreißigjährigen Altersgrenze und der dreijährigen
Staatsangehörigkeit, sah ihn aber prompt und einstimmig ab-