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Verbindung setzen, wenn sie das Recht der Körperschaft erlangt
haben und ihnen jene Rechte ausdrücklich mit erteilt worden sind.
Betreffs der von der Regierung im Prinzip zugestandenen Ab-
änderung dieser Paragraphen ging nun dem Landtage eine Vorlage
zu, welche inländischen Vereinen aller Art, also besonders politischen,
die Befugnis zur Bildung von Zweigvereinen und die volle Ver-
bindungsfreiheit mit inländischen und deutschen Vereinen ein-
räumte. Eine Ausdehnung dieses Rechtes auf Verbindung mit
außerdeutschen Vereinen hielt die Regierung jedoch mit Recht nicht
für rätlich. Dieser Vorlage gegenüber verlangten die Konser-
vativen am 3. Dez. 1897 gewissermaßen als Kompensation für
ihre Zustimmung, die sie nun wohl oder übel nicht verweigern
konnten, eine Bestimmung, daß Minderjährigen der Besuch poli-
tischer Versammlungen überhaupt, Frauen der von solchen mit
sozialdemokratischer oder anarchistischer Tendenz verboten sein solle.
Die Nationalliberalen erklärten hierzu, daß ihre Fraktion keine
Ausnahmebestimmung gegen irgend eine Partei, sondern gemeines
Recht geschaffen wissen wolle, daß also Minderjährigen und Frauen
der Besuch aller politischer Versammlungen zu verbieten sei. Nicht
ganz in dieser Form wurde das Gesetz von der zweiten Kammer
am 31. März 1898 angenommen und am 22. Juli 1898 ver-
öffentlicht. Es gestattet die Verbindung von Vereinen unterein-
ander, also auch von politischen Vereinen. Mit außerdeutschen
Vereinen dürfen aber politische Vereine nur mit Genehmigung des
Ministeriums des Innern in Verbindung treten. Minderjährigen
ist die Teilnahme an Versammlungen, die politischen Zwecken
dienen, verboten. Die Veranstalter oder Leiter einer solchen Ver-
sammlung sind gehalten, die Aufforderung sich zu entfernen an
die etwa anwesenden Minderjährigen zu richten und nach Be-
finden auf Verlangen der anwesenden Vertreter der Polizeibehörde
dieses Verlangen zu wiederholen. Auf Frauen war also dies
Verbot nicht ausgedehnt worden.
Die Reichstagswahl vom 16. Juni 1898 ergab 56 Sozial-
demokraten. Auf dem Stuttgarter Parteitage vom 2. bis 8. Okt.
1898 wurden, wennschon nicht ohne Widerspruch Besonnenerer,
recht revolutionäre Stimmen laut, namentlich aber ereiferte man