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sich über die Rede des Kaisers, die dieser am 6. Sept. in Oeyn-
hausen gehalten hatte. Er hatte darin in deutlichen Worten
gegenüber den immer rigoristischer werdenden Streikbewegungen
den Arbeitswilligen seinen und den Schutz eines demnächst dem
Reichstage vorzulegenden Gesetzes versprochen, das gegen Leute,
welche Arbeitswillige an der Arbeit hinderten oder Streiks provo-
zieren, sogar Zuchthaus bestimmen werde. Nur zu bald sollte sich
die Notwendigkeit eines solchen wirklichen Arbeiterschutzgesetzes
aus dem über Sachsens Grenzen hinaus Aufsehen erregenden
Prozeß der Löbtauer Arbeiter ergeben. In Löbtau, einem durch
seine sozialistisch gesinnte Bevölkerung bekannten Vororte Dresdens,
hatten am 6. Juli 1898 Maurer und andere Bauleute, die soeben bei
einem Richtfeste allzureichlich Spirituosen zu sich genommen hatten,
versucht, in einen anderen Bau einzudringen, wo mit ÜUberstunden
gearbeitet wurde, und die dortigen Arbeiter an ihrer Tätigkeit zu
hindern. Darüber entstand eine Schlägerei und großer Krawall,
bei dem die Polizei von der Waffe Gebrauch machen mußte, auch
von der Gegenseite Revolver in Anwendung kamen und namentlich
der Sohn eines Bauunternehmers schwer gemißhandelt wurde.
Nun kamen Anfang Februar 1899 die des Landfriedensbruches,
Widerstands gegen die Staatsgewalt usw. angeklagten Arbeiter
vor das Dresdener Schwurgericht, und dies verurteilte, übrigens
bei der Verhandlung die Offentlichkeit teilweise ausschließend, sieben
Angeklagte zu 6—10 Jahren Zuchthaus, zwei zu 4 Jahren Ge-
fängnis. Man konnte nicht leugnen, daß das Urteil die äußerste
Grenze der Strenge berührte; aber angesichts der enormen bei der
Verübung der geahndeten Delikte an den Tag gelegten Roheit
und der planmäßigen Verhetzung und Aufruhrstiftung kann man
noch heute jenen Denkzettel als wohlverdient bezeichnen. Freilich
in der sozialdemokratischen Presse und den von sentimentaler
Menschenrechtsdoktrin infizierten Blättern figurierten die Radau-
brüder als Märtyrer der Freiheit und eine Sammlung innerhalb
der sozialdemokratischen Partei für die „Hinterbliebenen“ ergab
binnen kurzem die Summe von 40000 Mark, so daß jene Pioniere
des Zukunftsstaates gar kein übles Geschäft gemacht hatten. Da
solche Erfahrungen, wie der Löbtauer Fall, im Reiche keineswegs