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Anschluß an die großen Kämpfe von 1866 und 1870,71 bildeten
und an sich schon einen Widerspruch gegen die von der Sozial-
demokratie als Aushängeschild benutzten Theorien von dem ewigen
Völkerfrieden, dem Milizheere und der Verwerflichkeit des Völker-
gemetzels darstellten. Es war deshalb eine weise Maßregel, als
am 13. Juli 1873 der damalige Kronprinz Albert der Neubegrün-
dung des sächsischen Militärvereinsbundes als dessen Protektor
den monarchischen Rückhalt gab, dessen diese Vereinigung in den
folgenden Jahrzehnten nur allzusehr benötigte, um die mannig-
faltigsten Angriffe von diesem nationalen Bollwerk abzuschlagen.
Es folgte am 23. Aug. 1874 der Vereinstag deutscher Krieger-
vereine zu Leipzig behufs eines engeren Zusammenschlusses. Zur
Abwehr fremder Einflüsse bedurfte es aber dem Charakter unseres
Zeitalters gemäß nicht nur der festlichen, vorübergehenden An-
regungen, sondern einer zielbewußten wirtschaftlich-organisatori-
schen Tätigkeit. Da trat eine Militärfeuerversicherung, eine die
schon vorhandene Invalidenstistung des Hauptmanns von Meer-
heimb reichlich ergänzende Alter-, Sterbe= und Invalidenversiche-
rung ins Leben, vor allem aber wurde 1895 die Sachsenstif-
tung begründet, die dem aus dem Heere scheidenden Soldaten,
namentlich den älteren gedienten Chargen, den Weg ins bürgerliche
Leben zu ebenen bestimmt war. Allenthalben finden sich, nament-
lich in größeren Städten, die Bureaus zum Arbeitsnachweis für
frühere Militärs. Es mag dabei auch darauf aufmerksam gemacht
sein, daß die sog. Kapitulantenschulen dem Militäranwärter, der
sich bekanntlich durch zwölfjährige tadellose Führung den Zivil-
versorgungsschein verdient hat, die nötige Anleitung geben, um
ein brauchbarer Diener des Staates auch im bürgerlichen Kleide
zu werden. Seit dem 29. Juli 1893 hat übrigens die sächsische
Vereinigung alter Militärs den offiziellen Namen: Königlich
Sächsischer Militärvereinsbund verliehen erhalten.
Noch ist der Tätigkeit des Landtags und der königlichen Für-
sorge für das Schul= und Bildungswesen im Königreich
Sachsen zu gedenken. Seitdem am 2. Okt. 1874 die zweite Kammer
einstimmig an die Regierung das Ersuchen richtete, in das nächste
Budget eine angemessene Summe zur Gründung und Unterhaltung