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von Volksbibliotheken zu stellen, ist der Landtag immer bestrebt
gewesen, oft hierin höherer Anregung folgend, dem Ruhme Sachsens,
einer der ersten Bildungs= und Schulstaaten zu sein, neue Blätter
hinzuzufügen, so oft sich hierzu Gelegenheit und Notwendigkeit
erkennen ließ. So bewilligte die zweite Kammer am 5. März
1876 660 800 Mark für den Neubau der Landesschule zu St. Afra
in Meißen, 540 000 Mark für den Bau eines staatlichen Gymna-
siums in Leipzig (Albertinum), dessen beide gelehrten Stadtschulen
zu St. Thomä und zu St. Nicolai den Bedürfnissen allein nicht
mehr genügten. 1025650 Mark wurden für die Volksschulen
ausgeworfen, 249.000 Mark für Schulinspektoren, deren Zahl noch
um drei vermehrt werden sollte, 125200 Mark für die Taub-
stummenanstalten zu Leipzig und Dresden, 15000 Mark zur Be-
gründung und Unterhaltung von Volksbibliotheken. Erhöhungen
der Lehrergehälter an den Volksschulen hatten 1870, 1872 und
1874 stattgesunden. Dann ruhte diese Angelegenheit mehrere
Jahre, bis durch das Gesetz vom 4. Mai 1892 bestimmt wurde,
daß das Gehalt ständiger Lehrer außer freier Wohnung wenigstens
1000 Mark jährlich betragen müsse und daß dieses Gehalt durch
Dienstalterszulagen von 5 zu 5 Jahren in 6 Staffeln um ein-
mal 200 Mark, zweimal 150 Mark und dreimal 100 Mark zu
erhöhen sei. Dann wurde 1898 dem Landtag ein Gesetz vorgelegt,
das mit dem Jahre 1900 in Kraft trat, nach welchem das zu Geld-
wert veranschlagte Einkommen einer ständigen Stelle mindestens
1200 Mark betragen und durch Altersstaffeln bis auf 2100 Mark
anwachsen solle. Über diesen Rahmen gingen aber die größeren
Städte, wie Leipzig, Dresden, Chemnitz schon damals wesentlich
hinaus und haben entsprechend den höheren Zeitansprüchen ihre
Gehälter vermehrt.
Eine sehr wesentliche Erleichterung wurde dem Lehrerstande
sowohl der höheren als der mittleren Schulen dadurch gewährt,
daß durch das Gesetz vom 10. März 1890 die von den Lehrern zur
Staatspensionskasse nach der Höhe ihres Gehalts prozentual zu
leistenden Beiträge in Wegfall kamen, was z. B. für das Jahr
1898 eine Summe von zirka 1400000 Mark ausmachte. Es
schloß sich daran das Pensionsgesetz vom 25. März 1892, das