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sich dem Pensionsgesetz für Staatsdiener angliederte. Danach be-
ginnt die Pensionsberechtigung nach einer Dienstzeit von 10 Jahren
unter der Voraussetzung überkommener Dienstunfähigkeit, und ist
serner das 65. Lebensalter oder das vollendete 39. Dienstjahr als
die entweder vom Lehrer selbst zu wählende oder nach Umständen
von der vorgesetzten Behörde zu bestimmende Grenze seiner Tätigkeit
festgesetzt. In diesen Grenzen wächst das Ruhegehalt von 30 Proz.
des letzten Jahresgehalts bei zehnjähriger Dienstzeit bis auf
80 Proz. bei erfülltem 39. Dienstjahre. Weitere aktive Dienstjahre
bewirken jedoch keine Erhöhung der Pension.
Für die Ausbildung der Lehrer sorgen bekanntlich die Lehrer-
seminare. Nachdem diese durch die mehrfach erwähnte Behörden-
organisation von 1874 dem Ministerium des Kultus und öffent-
lichen Unterrichts unmittelbar unterstellt worden waren und dort
einen eigenen Dezernenten erhalten hatten, wurden sie durch das
Gesetz vom 22. Aug. 1876 unter die Zahl der höheren Schulen
aufgenommen. Hierzu kam dann die Seminarordnung vom
29. Jan. 1877, die den Lehrstoff gegenüber der Lehrordnung vom
14. Juli 1873 wesentlich einschränkte, mit Rücksicht auf Bedenken,
die in der ersten Kammer von dem Oberhofprediger D. Kohl-
schütter, dem Leipziger Prof. D. Fricke und dem Kammerherrn
von Erdmannsdorff ausgesprochen worden waren. — Schon am
1. Juni 1865 hatte eine königliche Verordnung den vom Seminar
abgegangenen Lehrern, die die Schulamtskandidaten= und Wahl-
fähigkeitsprüfung bestanden hatten, einen Urlaub zum Besuche der
Universität Leipzig bewilligt. Der mit der Zeit überhandnehmende
Zudrang weniger befähigter Elemente, die dann nach voll-
endetem Universitätsstudium dem höheren Lehrerstand einen ver-
änderten Charakter zu geben im Begriff standen, veranlaßte am
1. Nov. 1877 eine Verordnung, welche diese Vergünstigung auf
solche beschränkte, die ihre Wahlfähigkeitsprüfung mit Zensur Ib,
und weiterhin am 19. Febr. 1890 eine weitere Verfügung, die sie
auf Zensur I zurückschnitt. Im ganzen gab es im Todesjahre
des Königs Albert 22 Seminare, darunter zwei für zukünftige
Lehrerinnen, zu denen unter König Georg das Lehrerinnenseminar
und neuerdings das Lehrerseminar in Leipzig hinzugetreten
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande. II. 38