Tübingen vor 55 Jahren, von seinem Lehrstuhl des römischen
Rechts zurückgetreten war (f 13. Jan. 1880 zu Leipzig als
83 jähriger), folgte ihm als gleich angesehener Vertreter dieses
Faches Bernhard Windscheid, der bis zu seinem am 26. Okt.
1892 erfolgten Tode eine Zierde der Fakultät blieb und trotz
mannigfacher Berufungen nach auswärts der Leipziger alma mater
seine Treue bewahrte. Von seiner Bedeutung gibt der Umstand Be-
weis, daß er von 1874—1883 Mitglied der Kommission zur Aus-
arbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich
war. Besonderen Dank schuldete die Universität auch einem anderen
freilich vom Lehramte längst zurückgetretenen Romanisten, Gustav
Hänel, der 85 von ihm gesammelte Handschriften und nach Tausen-
den zählende, teilweise kostbare Druckwerke der Universitätsbiblio-
thek vermachte. 1880 errichtete ihm die Universität ein Grab-
denkmal. An Windscheids Stelle trat im Dezember 1892 der
Württemberger Eduard Hölder. Noch ragten ferner für römisches
Recht aus früherer Zeit Otto Müller und Adolf Schmidt herüber.
Müller starb am 13. Dez. 1898, Schmidt, der „römische Schmidt“,
wie er zur Unterscheidung von andern seitens der Studenten ge-
nannt wurde, im hohen Alter von 88 Jahren am 24. Okt. 1903
zu Karlsruhe. Soweit ersterer das sächsische Recht vertrat, wurde
er 1894 durch Emil Strohal ersetzt. Auf Schmidts Lehrkanzel
wurde im Jan. 1903 Otto Mayer aus Straßburg berufen,
während im Juli 1899 Ludwig Mitteis aus Wien für römisches
Privatrecht gewonnen wurde, jedoch auch über deutsches bürger-
liches Recht, wie auch Strohal liest. Mehrfach ist schon Emil Fried-
bergs Erwähnung getan worden, dessen Leistungen auf dem Gebiete
des Kirchenrechtes und des Handelsrechtes noch ebenso maßgebend
sind, wie er selbst noch heute in ungeschwächter Frische trotz seiner
70 Jahre sein Lehramt ausübt. Sein Interesse für die Schicksale
der Universität bekundete 1898 eine Schrift: Die Universität
Leipzig. Gleichermaßen hat die Fakultät noch heute die Freude,
Karl Binding und Adolf Wach zu den ihrigen zu zählen. Dagegen
verlor sie 1887 den Germanisten Otto Stobbe, an dessen Stelle
zugleich als Professor des Kirchenrechts Rudolf Sohm trat, bald
bekannt werdend durch seine politische optimistisch-sozialistische Rich-