Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

Tübingen vor 55 Jahren, von seinem Lehrstuhl des römischen 
Rechts zurückgetreten war (f 13. Jan. 1880 zu Leipzig als 
83 jähriger), folgte ihm als gleich angesehener Vertreter dieses 
Faches Bernhard Windscheid, der bis zu seinem am 26. Okt. 
1892 erfolgten Tode eine Zierde der Fakultät blieb und trotz 
mannigfacher Berufungen nach auswärts der Leipziger alma mater 
seine Treue bewahrte. Von seiner Bedeutung gibt der Umstand Be- 
weis, daß er von 1874—1883 Mitglied der Kommission zur Aus- 
arbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich 
war. Besonderen Dank schuldete die Universität auch einem anderen 
freilich vom Lehramte längst zurückgetretenen Romanisten, Gustav 
Hänel, der 85 von ihm gesammelte Handschriften und nach Tausen- 
den zählende, teilweise kostbare Druckwerke der Universitätsbiblio- 
thek vermachte. 1880 errichtete ihm die Universität ein Grab- 
denkmal. An Windscheids Stelle trat im Dezember 1892 der 
Württemberger Eduard Hölder. Noch ragten ferner für römisches 
Recht aus früherer Zeit Otto Müller und Adolf Schmidt herüber. 
Müller starb am 13. Dez. 1898, Schmidt, der „römische Schmidt“, 
wie er zur Unterscheidung von andern seitens der Studenten ge- 
nannt wurde, im hohen Alter von 88 Jahren am 24. Okt. 1903 
zu Karlsruhe. Soweit ersterer das sächsische Recht vertrat, wurde 
er 1894 durch Emil Strohal ersetzt. Auf Schmidts Lehrkanzel 
wurde im Jan. 1903 Otto Mayer aus Straßburg berufen, 
während im Juli 1899 Ludwig Mitteis aus Wien für römisches 
Privatrecht gewonnen wurde, jedoch auch über deutsches bürger- 
liches Recht, wie auch Strohal liest. Mehrfach ist schon Emil Fried- 
bergs Erwähnung getan worden, dessen Leistungen auf dem Gebiete 
des Kirchenrechtes und des Handelsrechtes noch ebenso maßgebend 
sind, wie er selbst noch heute in ungeschwächter Frische trotz seiner 
70 Jahre sein Lehramt ausübt. Sein Interesse für die Schicksale 
der Universität bekundete 1898 eine Schrift: Die Universität 
Leipzig. Gleichermaßen hat die Fakultät noch heute die Freude, 
Karl Binding und Adolf Wach zu den ihrigen zu zählen. Dagegen 
verlor sie 1887 den Germanisten Otto Stobbe, an dessen Stelle 
zugleich als Professor des Kirchenrechts Rudolf Sohm trat, bald 
bekannt werdend durch seine politische optimistisch-sozialistische Rich-
	        
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