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wohnungen mit 2030 Bewohnern, in Neu-Leipzig 78 Keller-
wohnungen mit 286 Bewohnern, zusammen also 611 derartige
Wohnungen mit 2316 Insassen. Ohne heizbare Zimmer waren
bei einer Gesamtzahl von 39580 Wohnungen in Alt-Leipzig und
59142 in Neu-Leipzig nur 12, bzw. 40 Wohnungen, dagegen
waren mit einem heizbaren Zimmer ohne Zubehör 311 und 451,
also insgesamt 762 Wohnungen, mit einem heizbaren Zimmer
mit Zubehör 6299 und 19 494, zusammen also 25 793 Wohnungen
mit insgesamt 96345 Bewohnern, also 26 Proz. der Wohnungen
überhaupt und 21,6 Proz. der Gesamtbevölkerung gezählt worden.
Da 1875 die Einwohnerzahl von Alt-Leipzig 127 387 betrug, 1900
dagegen in sämtlichen Wohnungen Alt-Leipzigs 184 340, so ergibt
sich daraus eine wesentliche Verbesserung der Verhältnisse. Zweifel-
los trug hierzu eine Ministerialverordnung vom 30. Sept. 1896
bei, die im September 1898 durch den Entwurf zu einer Orts-
bauordnung ergänzt wurde. Ferner aber sind in Dresden, mehr
noch in Leipzig, durch private Stiftungen und die Tätigkeit
einzelner und endlich durch die Stadtverwaltung selbst große
Anlagen für billigere und gesunde Wohnungen gemacht worden,
die im einzelnen aufzuzählen zu weit führen würde. Waren diese
Unternehmungen zumeist für den Arbeiterstand berechnet, so hat
der 1896 gegründete Leipziger Spar= und Bauverein Beamte
und kleinere Geschäftsleute im Auge, die sich durch entsprechende
Anzahlung und allmähliche Amortisation ein eigenes Heim schaffen
wollen. In Dresden haben in ähnlicher Weise Private, wie 1872
der Ehrenbürger der Stadt, Johann Moyer, durch Uberlassung
eines Kapitals gelegentlich des goldenen Ehejubiläums des Königs
Johann und seiner Gemahlin von 300000 Mark an den Rat
zur Erbauung billiger Arbeiterwohnungen, ferner aber auch Ver-
eine, wice der Stadtverein für innere Mission, der Johannis-
verein, der gemeinnützige Bauverein und der 1898 aus dem
cvangelischen Arbeiterverein heraus gegründete Bau= und Spar-
verein eine segensreiche Tätigkeit entfaltet.
Die ungemein große Anzahl von öffentlichen Bauwerken,
die seitens des Staates und der Stadtverwaltungen in den Jahren
seit dem Regierungsantritte König Alberts entstanden sind, läßt