Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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578 Männer und 979 Frauen (1557), in Zschadraß 318 Männer 
und 314 Frauen (632) und in Untergöltzsch 328 Männer und 
314 Frauen untergebracht. Zu Hochweitzschen aber fanden 358 
männliche und 236 weibliche Epileptiker Verpflegung. Endlich 
enthielt die Abteilung für Geisteskranke im Männerzuchthause 
zu Waldheim 210 Geisteskranke. Zu diesen Anstalten ist ganz 
neuerdings die Landesanstalt zu Chemnitz-Altendorf getreten, die 
in ihrer Abteilung für Schwachsinnige in dem ersten Jahre ihres 
Bestehens 358 männliche und 236 weiblich Pfleglinge hatte. Auch 
die städtischen Anstalten wiesen leider eine sehr hohe Frequenz 
auf. Im Stadt-Irren= und Siechenhause zu Dresden kamen in 
der Irrenbeobachtungsstation 657 männliche und 434 weibliche 
Patienten in Behandlung und in der Siechenabteilung 798 Männer 
und 1001 Frauen. Während die Irrenanstalt zu Thonberg bei 
Leipzig bei beschränkten Raumverhältnissen nur 43 männliche 
und 31 weibliche Verpflegte zählte, faßte Dösen 687 Männer 
und 593 Frauen. Die psychiatrische und Nervenklinik aber der 
Leipziger Universität hatte 544 männliche und 334 weibliche Per- 
sonen verpflegt, darunter 134 Alkoholiker. — Bei einem solchen 
Umfang, wie ihn das Irrenwesen genommen hat, mußte auch 
Sorge für die Heranbildung des nötigen Pflegepersonals getragen 
werden; derartige Pflegerhäuser gibt es zwei in Verbindung 
mit den Anstalten zu Hochweitzschen und Hubertusburg. — — — 
Wenden wir uns nun den Beziehungen Sachsens als 
Staates zum Reiche zu, so sind diese in drei Hauptrichtungen 
zu erörtern. im Justiz-, im Finanz= und im Heereswesen. Nach- 
dem im Februar 1873 die Stände sich für die Umwandlung des 
Reichsoberhandelsgerichts zu Leipzig in ein Reichsgericht und 
weiterhin im Herbste 1873 für die Ausdehnung der Kompetenz 
des Reichs auf das gesamte Rechtsgebiet erklärt hattten, nachdem 
ferner mit dem Staatsgesetz vom 20. Dez. 1873 diese Kompetenz 
festgelegt worden war und weiterhin der Bundesrat am 17. Juni 
1874 die großen Entwürfe der Reichsjustizgesetzgebung für die 
Gerichtsverfassung, den Strafprozeß und die Zivilprozeßordnung 
genehmigt hatte, entschied sich der Bundesrat am 28. Febr. 1877 
mit 30 gegen 28 Stimmen für Leipzig als den Sitz des zukünftigen
	        
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