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578 Männer und 979 Frauen (1557), in Zschadraß 318 Männer
und 314 Frauen (632) und in Untergöltzsch 328 Männer und
314 Frauen untergebracht. Zu Hochweitzschen aber fanden 358
männliche und 236 weibliche Epileptiker Verpflegung. Endlich
enthielt die Abteilung für Geisteskranke im Männerzuchthause
zu Waldheim 210 Geisteskranke. Zu diesen Anstalten ist ganz
neuerdings die Landesanstalt zu Chemnitz-Altendorf getreten, die
in ihrer Abteilung für Schwachsinnige in dem ersten Jahre ihres
Bestehens 358 männliche und 236 weiblich Pfleglinge hatte. Auch
die städtischen Anstalten wiesen leider eine sehr hohe Frequenz
auf. Im Stadt-Irren= und Siechenhause zu Dresden kamen in
der Irrenbeobachtungsstation 657 männliche und 434 weibliche
Patienten in Behandlung und in der Siechenabteilung 798 Männer
und 1001 Frauen. Während die Irrenanstalt zu Thonberg bei
Leipzig bei beschränkten Raumverhältnissen nur 43 männliche
und 31 weibliche Verpflegte zählte, faßte Dösen 687 Männer
und 593 Frauen. Die psychiatrische und Nervenklinik aber der
Leipziger Universität hatte 544 männliche und 334 weibliche Per-
sonen verpflegt, darunter 134 Alkoholiker. — Bei einem solchen
Umfang, wie ihn das Irrenwesen genommen hat, mußte auch
Sorge für die Heranbildung des nötigen Pflegepersonals getragen
werden; derartige Pflegerhäuser gibt es zwei in Verbindung
mit den Anstalten zu Hochweitzschen und Hubertusburg. — — —
Wenden wir uns nun den Beziehungen Sachsens als
Staates zum Reiche zu, so sind diese in drei Hauptrichtungen
zu erörtern. im Justiz-, im Finanz= und im Heereswesen. Nach-
dem im Februar 1873 die Stände sich für die Umwandlung des
Reichsoberhandelsgerichts zu Leipzig in ein Reichsgericht und
weiterhin im Herbste 1873 für die Ausdehnung der Kompetenz
des Reichs auf das gesamte Rechtsgebiet erklärt hattten, nachdem
ferner mit dem Staatsgesetz vom 20. Dez. 1873 diese Kompetenz
festgelegt worden war und weiterhin der Bundesrat am 17. Juni
1874 die großen Entwürfe der Reichsjustizgesetzgebung für die
Gerichtsverfassung, den Strafprozeß und die Zivilprozeßordnung
genehmigt hatte, entschied sich der Bundesrat am 28. Febr. 1877
mit 30 gegen 28 Stimmen für Leipzig als den Sitz des zukünftigen