— 677 —
12 Scheffeln zu je 16 Metzen und je 4 Mäßchen, ferner der Eimer
zu 2 Anker gleich 48 Visier= oder 72 Dresdener Kannen, endlich
Pfund, Lot und Quent. Trotz mancher begreiflicher Schwierig-
keiten, namentlich im Kleinverkehr, bürgerte sich die neue Ord-
nung allgemach doch völlig ein. Nur auf dem Lande rechnet man
noch vielfach nach Ackern und bestimmt den Getreidepreis nach
Scheffeln (1 Dresdener Scheffel = 103,828 1). Dazu trat dann die
Neuordnung der Münzen. Seit 1841 rechnete man in Sachsen
bekanntlich nach Talern zu 30 Neugroschen zu je 10 Pfennig im
Dreißigtalerfuße. Am 4. Dez. 1871 aber erging das Reichsgesetz,
betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen; es folgte das
Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 (Zusätze und Abänderungen
durch Reichsgesetz vom 20. April 1874 und 6. Jan. 1876), welches
die Taler= und die Guldenwährung aufhob und dafür die Rechnung
nach Mark und Pfennigen brachte. Allerdings blieben die Taler
noch im Umlauf aber das Reichsgesetz vom 28. Febr. 1892 sah
schon die Außerkurssetzung vor, die dann mit dem 1. Okt. 1907
eingetreten ist. Gemäß dem Gesetz vom 9. Juli 1873 wurden
aus dem Pfunde Feinsilber 100 Mark mit einem Feingehalt von
0,900 geprägt, so daß also 90 Markstücke 1 Pfund wiegen, dem-
entsprechend also 18 Fünfmarkstücke, 45 Zweimarkstücke und 180
½-Mark-Stücke dasselbe Gewicht haben. Derselbe Feingchalt ist für
die Goldmünzen festgesetzt worden, so daß aus dem Pfund Feingold
139½ Zehnmark= und 69¾ Zwanzigmarkstücke geprägt werden;
es wiegen mit Legierung 1255 ½ Mark in Goldmünzen 1 Pfund,
oder das Zehnmarkstück, die Krone, 3,982 g, die Doppelkrone 7,965 g.
Die goldenen Fünfmarkstücke sind bekanntlich ihrer unpraktischen
Kleinheit wegen wieder eingezogen worden, wie auch die silbernen
Zwanzigpfenniger aus gleicher Ursache, während aus gegenteiligem
Grunde die Zwanzigpfenniger aus Nickel wieder außer Kurs ge-
setzt worden sind. Die Münzprägung erfolgt auf Rechnung des
Reichs für sämtliche Bundesstaaten, welche sich dazu bereit er-
klärt haben, und zwar in Berlin mit A, in Hannover mit B, in
Frankfurt a. M. mit C, in München mit D, in Dresden mit E,
in Stuttgart mit F, in Karlsruhe mit C, in Darmstadt mit H
und in Hamburg mit I als Münzbuchstaben. — Seit Inkrafttretung