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endlich die Gehaltsverhältnisse regelte. Als Minimalgehalt des
Schullehrers wurde 120 Taler, als das eines Kirchschullehrers
200 Taler angenommen und zugleich zur Unterstützung armer
Gemeinden 10000 Taler ausgeworfen. — Nach solch ersprieß-
licher Tätigkeit, die mit Recht in und außer dem Lande Be-
wunderung und Neid erweckte, wurde der erste konstitutionelle
Landtag am 30. Okt. 1834 geschlossen. — —
König Friedrich August II.
In anerkennenswerter Weise hatte sich König Anton, dessen
ganze Anschauungen noch im 18. Jahrhundert wurzelten,
in die neuen Verhältnisse hineingefunden, dank der taktvollen
und vermittelnden Haltung seines Neffen, des Mitregenten, und
solch tüchtiger Berater wie von Lindenau und von Zeschau waren.
Die Haltung der Regierung war um so mehr anzuerkennen, als
insolge des bekannten demokratischen Frankfurter Putsches vom
3. April 1833 unter Metternichs Agide wieder die Demagogen-
riecherei begann und der Bund sofort Hilfe geboten hätte, wenn
man irgendwo das Verfassungswerk hätte hintertreiben wollen.
Aber in Sachsen hielt die Regierung an dem schönen Worte ihres
Leiters Friedrich August fest: „Vertrauen erzeugt wieder
Vertrauen.“ Ohne irgend welchen Einfluß auf Stimmung und
Lage vollzog sich darum der Thronwechsel, als König Anton „der
Gütige“ am 6. Juni 1836 als Greis von 81 Jahren abgerufen
wurde. Der neue König war durch seine sechsjährige Mitregent-
schaft schon völlig in sein Amt hineingewachsen, seinem Volke
auch persönlich bekannt teils durch die öffentlichen Audienzen,
die er nach dem Vorbilde Josefs II. an bestimmten Tagen der
Woche erteilte, teils durch seine Wanderungen zu Fuß, die den
eifrigen Botaniker in alle Teile seines Landes geführt hatte. Auf
seinen hohen Beruf hatte sich der Prinz sorgfältig vorbereitet;
die Ereignisse der Zeit waren nicht wie bei seinem gleichnamigen
königlichen Oheim spurlos an ihm vorübergerauscht. Mit dem
süddeutschen Liberalismus hatte er durch den Württemberger von
Wangenheim Fühlung genommen, der nach seiner Entlassung als