Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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für welche die dreijährige Dienstzeit beibehalten wurde. Diese 
Anderung wurde zunächst versuchsweise angenommen. Für das 
Jahr 1899 mußten neue Beschlüsse gefaßt werden. Die dem 
Reichstage zugehende Vorlage verlangte eine Erhöhung der 
Friedenspräsenz auf 502506 Mann, aber der Reichstag bewilligte 
nur 495500, allerdings mit dem Zusatze, daß, wenn die Reichs- 
verwaltung mit dieser Vermehrung nachweislich nicht auszu- 
kommen vermöchte, man noch innerhalb der Geltungsdauer in 
erneute Verhandlungen treten könnte. Nachdem die Vorlage am 
16. März vom Reichstag angenommen worden war, und zwar 
mit 222 gegen 132 Stimmen — diesmal stimmten auch das Zen- 
trum, wenn auch nicht geschlossen, und die freisinnige Vereinigung 
dafür — wurde das entsprechende Gesetz am 27. März 1899 ver- 
öffentlicht. Danach traten das XVIII. Armeekorps zu Frank- 
furt a. M. und das XIX. Armeekorps zu Leipzig ins Leben. 
1904 wurde das Gesetz ohne weitere Zusätze auf ein Jahr ver- 
längert und dann im März 1905 eine erneute Erhöhung um 
10 339 Mann, also im ganzen auf 505 839 Gemeine beschlossen, 
gültig bis zum 31. März 1910; dabei wurde zugleich die zwei- 
jährige Dienstzeit endgültig festgelegt und die Forderung für 
die Neuausrüstung der Artillerie bewilligt. 
Die sächsische Armee insbesondere nun hat während der 
Regierungszeit des Königs Albert sehr tiefgreifende Anderungen 
erfahren, deren hauptsächlichste die am 1. April 1899 in Kraft 
getretene Erscheinung eines 2. Sächs. Armeekorps, des eben er- 
wähnten XIX. deutschen war. Der Bestand der Truppen er- 
höhte sich dadurch von 1345 Offizieren und 33071 Mann auf 
1771 Offiziere und 42 487 Mann. Der kommandierende General 
des XII. Armeekorps blieb bis zum Tode König Alberts im Jahre 
1902 Prinz Georg, dann trat Prinz Friedrich August und nach 
dessen Thronbesteigung 1904 General von Broizem an die Spitze. 
Das XIX. Armeekorps wurde dem bisherigen Divisionär der 24. 
Inf.-Div., dem General von Treitschke, unterstellt, der dann wieder 
von dem General Grafen Vitzthum von Eckstädt abgelöst wurde; 
auch dieser räumte im Herbste 1907 dem Generalleutnant v. Kirch- 
bach seinen Platz. Zum XII. Korps gehören die 1. Division Nr. 23
	        
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