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für welche die dreijährige Dienstzeit beibehalten wurde. Diese
Anderung wurde zunächst versuchsweise angenommen. Für das
Jahr 1899 mußten neue Beschlüsse gefaßt werden. Die dem
Reichstage zugehende Vorlage verlangte eine Erhöhung der
Friedenspräsenz auf 502506 Mann, aber der Reichstag bewilligte
nur 495500, allerdings mit dem Zusatze, daß, wenn die Reichs-
verwaltung mit dieser Vermehrung nachweislich nicht auszu-
kommen vermöchte, man noch innerhalb der Geltungsdauer in
erneute Verhandlungen treten könnte. Nachdem die Vorlage am
16. März vom Reichstag angenommen worden war, und zwar
mit 222 gegen 132 Stimmen — diesmal stimmten auch das Zen-
trum, wenn auch nicht geschlossen, und die freisinnige Vereinigung
dafür — wurde das entsprechende Gesetz am 27. März 1899 ver-
öffentlicht. Danach traten das XVIII. Armeekorps zu Frank-
furt a. M. und das XIX. Armeekorps zu Leipzig ins Leben.
1904 wurde das Gesetz ohne weitere Zusätze auf ein Jahr ver-
längert und dann im März 1905 eine erneute Erhöhung um
10 339 Mann, also im ganzen auf 505 839 Gemeine beschlossen,
gültig bis zum 31. März 1910; dabei wurde zugleich die zwei-
jährige Dienstzeit endgültig festgelegt und die Forderung für
die Neuausrüstung der Artillerie bewilligt.
Die sächsische Armee insbesondere nun hat während der
Regierungszeit des Königs Albert sehr tiefgreifende Anderungen
erfahren, deren hauptsächlichste die am 1. April 1899 in Kraft
getretene Erscheinung eines 2. Sächs. Armeekorps, des eben er-
wähnten XIX. deutschen war. Der Bestand der Truppen er-
höhte sich dadurch von 1345 Offizieren und 33071 Mann auf
1771 Offiziere und 42 487 Mann. Der kommandierende General
des XII. Armeekorps blieb bis zum Tode König Alberts im Jahre
1902 Prinz Georg, dann trat Prinz Friedrich August und nach
dessen Thronbesteigung 1904 General von Broizem an die Spitze.
Das XIX. Armeekorps wurde dem bisherigen Divisionär der 24.
Inf.-Div., dem General von Treitschke, unterstellt, der dann wieder
von dem General Grafen Vitzthum von Eckstädt abgelöst wurde;
auch dieser räumte im Herbste 1907 dem Generalleutnant v. Kirch-
bach seinen Platz. Zum XII. Korps gehören die 1. Division Nr. 23