Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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unsere Zukunft vorzugsweise auf unsern Dynastien.“ 
Bismarck hat noch oft Gelegenheit genommen, seiner Verehrung 
für König Albert Ausdruck zu geben; am besten passen aber 
wohl die Worte hierher, die er am 8. Mai 1895 den sächsischen 
Bürgermeistern und Stadtverordneten gegenüber äußerte: „Ich 
will Sie als Sachsen bitten, mit mir einzustimmen in ein Hoch 
auf Ihren Monarchen, der einer der wenigen überlebenden ist von 
denen, die mit dem Degen in der Faust unsere Einheit haben 
erkämpfen helfen, und der unter allen Umständen — ein 
seltenes Muster — das Wohl seiner Untertanen im 
Auge behalten hat, aber auch ein reichstreuer, natio- 
nalgesinnter Mann geblieben ist.“ — — An das Regie- 
rungsjubiläum reihte sich im folgenden Jahre ein militärisches: 
am 21. Juli 1899 waren es fünfzig Jahre her, seit Friedrich 
Wilhelm IV. dem von Düppel zurückkehrenden Prinzen Albert den 
Orden pour le mérite verliehen hatte. Kaiser Wilhelm, der sich 
auf seiner Nordlandreise befand, schickte eine Deputation von 
Ordensrittern unter Führung des Prinzen Albrecht von Preußen 
und ließ dem Könige eine goldene Krone zu dem Orden überreichen. 
In besonderer Weise trat das Vertrauen zu König Albert als 
einem reichstreuen, nationalgesinnten und tadellos rechtlich denken- 
den Manne bei Gelegenheit der Lippeschen Erbfolge zutage. Am 
20. März 1895 starb Fürst Woldemar von Schaumburg-Lippe 
kinderlos. An Stelle seines geistesschwachen, also regierungs- 
unfähigen Bruders Alexander hatte der Verstorbene in einem vom 
20. Okt. 1890 datierten Erlaß den Prinzen Adolf von Lippe- 
Schaumburg, einen Schwager Kaiser Wilhelms II., zum Regenten 
ernannt. Anspruch auf die Nachfolge und Regentschaft erhob aber 
am 12. April auch Graf Ernst zu Lippe-Biesterfeld. Daraufhin 
beschloß der Landtag am 24. April unter Zustimmung des Re- 
genten Adolf, die testamentarische Bestimmung vorläufig anzuer- 
kennen, aber dem Bundesrate die Regelung der Nachfolge zu über- 
lassen. Dieser überantwortete die Entscheidung der Sache einem 
Schiedsgericht, das sich aus Räten des Reichsgerichts mit dem 
badischen Senatspräsidenten Dr. Bingner zusammensetzte, zum Vor- 
sitzenden aber den König Albert von Sachsen haben sollte. Dieses 
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