Contents: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Dreiundwanzigster Band. 1899. (23)

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2. Juni den Kammern offiziell davon Kunde gab, allseitige Be- 
friedigung. In den um Bayern gescharten Staaten war freilich 
die Unzufriedenheit groß, als man der unterhaltsamen Quer- 
treiberei so plötzlich ein Ziel gesetzt und sich vor eine Entscheidung 
gestellt sah. Letztere ergab sich nun mit überraschender Geschwindig- 
keit. Am 28. Juni 1864 wurde zwischen Preußen und Sachsen 
auf der einen Seite und Baden, den thüringischen Staaten, 
Braunschweig, Kurhessen und der freien Stadt Frankfurt auf der 
anderen Seite der neue Zollvereinsvertrag geschlossen. Am 
12. Juli traten auch Hannover und Oldenburg unter Aufgabe 
der Hälfte der früher ihnen gewährten pekuniären Vorteile hinzu. 
Nachdem die übriggebliebenen Staaten, also Bayern, Württem- 
berg, Hessen-Darmstadt, Nassau, noch verzweifelte Versuche ge- 
macht hatten, sich untereinander und mit Osterreich zu verständigen, 
natürlich ohne zu einem Resultate zu gelangen, erklärten sie schließ- 
lich reumütig noch im Laufe des Monats Oktober 1864 ihren 
unbedingten Beitritt zu den französischen Verträgen und ihre Zu- 
stimmung zur Erneuerung des Zollvereins. Volle vier Jahre 
waren also mit nicht nur nutzlosem, sondern dem wirtschaftlichen 
Wohle direkt schädlichem Gezänk und Intrigenspiel verbracht wor- 
den, nur um Osterreich einen Gefallen zu tun und Preußens 
Stellung zu untergraben. Denn daß man Osterreich nicht im 
Zollverein gebrauchen konnte, leuchtete sicher auch den süddeutschen 
Volkswirten ein. Hierfür wird die Begründung in schlichter und 
allgemein faßlicher Weise von Bismarck in seinen Gedanken und 
Erinnerungen ausgesprochen, wenn er sagt (S. 347): „Die Zoll- 
einigung (nämlich mit Osterreich) hielt ich für eine unausführ- 
bare Utopie wegen der Verschiedenheit der wirtschaftlichen und 
administrativen Zustände beider Teile. Die Gegenstände, die im 
Norden des Zollvereins die finanzielle Unterlage bildeten, ge- 
langen in dem größeren Teile des österreichisch-ungarischen Ge- 
bietes gar nicht zum Verbrauch... Der bedürfnislose Slowake 
und Galizier einerseits, der Rheinländer und der Niedersachse 
andererseits sind für die Besteuerung nicht kommensurabel“ (nach 
demselben Maßstabe zu messen). 
Dagegen standen nunmehr der Aufnahme der Verhandlungen
	        
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